Fachbeiträge & Kommentare zu 1%-Regelung

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / Zusammenfassung

Begriff Bekommt ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein betriebliches Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt, spricht man von einem Dienst- oder Firmenwagen. Ein Dienstwagen darf häufig nicht nur dienstlich genutzt werden, sondern auch für private Fahrten. Die unentgeltliche Nutzung eines Dienstwagens zu privaten Zwecken führt beim Arbeitnehmer zu einem geldwerten Vorteil und dam... mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 4.2 Abwechselnde Nutzung mehrerer Fahrzeuge: Fahrzeugpool

Stehen dem Arbeitnehmer die verschiedenen Fahrzeuge nicht gleichzeitig, sondern abwechselnd zur Verfügung, weil sie von mehreren Arbeitnehmern privat genutzt werden (Fahrzeugpool), muss der geldwerte Vorteil zunächst fahrzeugbezogen für jedes einzelne Kfz nach der 1-%-Regelung ermittelt und anschließend den berechtigten Arbeitnehmern durch Pro-Kopf-Aufteilung zugerechnet wer... mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2 Sonderregelung für Elektrofahrzeuge und Hybridelektrofahrzeuge

1.2.1 Kürzung des Bruttolistenpreises Für Dienstfahrzeuge mit Elektro- oder Hybridelektroantrieb sowie für Brennstoffzellenfahrzeuge gibt es gesetzliche Steuererleichterungen, um diese umweltfreundlichen Motoren zu fördern.[1] Bei der 1-%-Regelung wird der Bruttolistenpreis gemindert, wodurch ein geringerer geldwerter Vorteil aus der Überlassung eines E-Dienstwagens zu verste... mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 1 Kfz mit Sonderausstattung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen, den er sowohl privat als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernung 22 km) nutzen darf. Der geldwerte Vorteil wird nach der 1-%-Regelung errechnet. Angaben zum Dienstwagen: Hauspreis des Händlers: 30.000 EUR Inländischer Listenpreis (brutto): 32.675 EUR Sonderausstattung (werkseitig eingebaut): N... mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2.6.2 Vom Arbeitnehmer gezahlter Ladestrom

Die Steuerbefreiung findet keine Anwendung, wenn der Arbeitnehmer den Strom für den Dienstwagen nicht an einer betrieblichen Ladeeinrichtung, sondern von einem Dritten oder an der eigenen Ladestation, der "häuslichen Walbox", bezieht. Der Arbeitgeberersatz der vom Arbeitnehmer zunächst selbst getragenen Stromkosten kann dennoch steuerfrei bleiben, weil die arbeitgeberseitige... mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 2 Kfz mit nachträglich eingebauter Sonderausstattung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen, den er sowohl privat als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernung 22 km) nutzen darf. Der geldwerte Vorteil wird nach der 1-%-Regelung errechnet. Angaben zum Firmenwagen: Hauspreis des Händlers: 30.000 EUR Inländischer Listenpreis (brutto): 32.675 EUR Sonderausstattung (werkseitig eingebaut):... mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 5 Pauschalierung, weniger als 180 Fahrten pro Jahr

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf. Ebenso darf er ihn für Fahrten zwischen seiner Wohnung und der 22 km entfernten ersten Tätigkeitsstätte nutzen. Der inländische Brutto-Listenpreis für das Fahrzeug beträgt 32.675 EUR. Der geldwerte Vorteil wird nach der 1-%-Regelung errechnet. Die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigke... mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2.6 Aufladen von Elektro- oder Hybridelektroautos

1.2.6.1 Ladestrom vom Arbeitgeber Die Steuerbefreiung für das Aufladen von Elektro- oder Hybridelektroautos[1] umfasst auch den vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen. Sie wirkt sich aber bei der Dienstwagenbesteuerung nach der 1-%-Regelung nicht aus. Bei der pauschalen Nutzungswertermittlung ist der geldwerte Vorteil für den vom Arbeitgeber gestellten Ladestrom abgegolten.... mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1 Geldwerter Vorteil des privat genutzten Dienstfahrzeugs

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug (Kfz) unentgeltlich zur privaten Nutzung, so ist der darin liegende Sachbezug als geldwerter Vorteil beitragspflichtig. Die in § 3 Abs. 1 Satz 3 SvEV getroffenen Regelungen verweisen ausdrücklich auf das Steuerrecht. Deswegen wird der geldwerte Vorteil nach den Vorschriften des Steuerrechts[1] ermittelt.[2] Dies gi... mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 4 Pauschalierung, 15 Fahrten pro Monat

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf. Ebenso darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und der 22 km entfernten ersten Tätigkeitsstätte nutzen. Der inländische Brutto-Listenpreis für das Fahrzeug beträgt 32.675 EUR. Der geldwerte Vorteil wird nach der 1-%-Regelung errechnet. Die Fahrten zwischen Woh... mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 3 Kostendeckelung des geldwerten Vorteils

Für den Fall, dass der pauschale Nutzungswert für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und ggf. Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung die insgesamt entstandenen (als Betriebsausgaben beim Unternehmen abzugsfähigen) Kosten übersteigt, sind als geldwerter Vorteil höchstens die Gesamtkosten anzusetzen.[1] Praxis-Beispiel Kraftfahrz... mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 9 Familienheimfahrten

Sachverhalt Ein Mitarbeiter wird ab 1.5. in die Zweigniederlassung nach München versetzt. Seine Familienwohnung in Stuttgart behält er bei. Montags fährt er mit dem ihm überlassenen Dienstwagen nach München, wo er unter der Woche ein Zimmer hat. Freitags fährt er nach Stuttgart zurück (einfache Entfernung 200 km). Der Dienstwagen wird auch für die Fahrten vom Zimmer in Münch... mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.1 Wahlrecht zwischen 0,03-%-Monatspauschale und 0,002-%-Tagespauschale

Steht dem Arbeitnehmer der Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung, ist dieser geldwerte Vorteil zusätzlich zu berücksichtigen. Der Zuschlag beträgt monatlich 0,03 % des inländischen Bruttolistenpreises für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die 0,03-%-Regelung ist unabhängig von der 1-%-Me... mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2.4 50-%-Ansatz des Bruttolistenpreises

Die Kürzung um die Kosten für das Batterien- und Speichersystem ist für die Jahre 2019 bis 2021 ausgesetzt. Stattdessen wird der Bruttolistenpreis für Anschaffungen ab 2019 halbiert.[1] Im Ergebnis führt dies zu einer Absenkung des Prozentsatzes von 1 % auf 0,5 %. Die Steuererleichterung wird für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge angewendet, die im Zeitraum vom 1.1.2019 bi... mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2.1 Kürzung des Bruttolistenpreises

Für Dienstfahrzeuge mit Elektro- oder Hybridelektroantrieb sowie für Brennstoffzellenfahrzeuge gibt es gesetzliche Steuererleichterungen, um diese umweltfreundlichen Motoren zu fördern.[1] Bei der 1-%-Regelung wird der Bruttolistenpreis gemindert, wodurch ein geringerer geldwerter Vorteil aus der Überlassung eines E-Dienstwagens zu versteuern ist. Hinweis Keine Kürzung um Kau... mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 4 Überlassung mehrerer Fahrzeuge

4.1 Gleichzeitige Nutzung mehrerer Fahrzeuge Stehen einem Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Firmenfahrzeuge zur Verfügung, ist zunächst für jedes Fahrzeug die Privatnutzung mit monatlich 1 % des inländischen Bruttolistenpreises anzusetzen. Dies gilt auch bei Einsatz eines Wechselkennzeichens. Der Nutzungswert für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist dagege... mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.2 Pauschalbewertung: 0,03-%-Monatspauschale

2.2.1 Berechnung der 0,03-%-Monatspauschale Der monatliche Zuschlag berechnet sich für den einzelnen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,03 % des inländischen Bruttolistenpreises. Abzustellen ist auf die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte; diese ist auf den nächsten vollen Kilometerbetrag abzurunden. Kalendermon... mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 3 Elektro-Dienstwagen/Hybridfahrzeuge

3.1 Bewertung der steuerlichen Sondervorteile für privat genutzte Elektro-Dienstwagen Für privat genutzte Elektro-Dienstwagen gelten steuerliche Sondervorteile.[1] Da die sozialversicherungsrechtliche Behandlung des geldwerten Vorteils an die steuerrechtliche Behandlung geknüpft ist, schlägt sich die beschriebene Bruttolistenpreisminderung für Elektrofahrzeuge gleichermaßen n... mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.3 Einzelbewertung: 0,002-%-Tagespauschale

2.3.1 Anforderungen an die 0,002-%-Tagespauschale Aufzeichnungen des Arbeitnehmers Der Arbeitgeber kann zur tageweisen Berechnung der tatsächlich mit dem Dienstwagen durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wechseln. Hierzu ist es erforderlich, dass der Arbeitnehmer Aufzeichnungen führt, aus denen sich unter Angabe des Kalenderdatums die Tage ergeben... mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2 Nutzungswert für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

2.1 Wahlrecht zwischen 0,03-%-Monatspauschale und 0,002-%-Tagespauschale Steht dem Arbeitnehmer der Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung, ist dieser geldwerte Vorteil zusätzlich zu berücksichtigen. Der Zuschlag beträgt monatlich 0,03 % des inländischen Bruttolistenpreises für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und er... mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2.6.3 Kürzung des geldwerten Vorteils / steuerfreier Auslagenersatz

Die Stromladekosten des Arbeitnehmers für die Privatnutzung des E-Dienstwagens mindern als Nutzungsentgelt den geldwerten Vorteil. Zur Vereinfachung der Lohnabrechnung hat die Finanzverwaltung bis 31.12.2025 Monatspauschalen für (Hybrid-)Elektro-Dienstwagen für das Anrechnen des arbeitnehmerfinanzierten Stromtankens auf den Nutzungswert bzw. des steuerfreien Auslagenersatzes... mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 4.1 Gleichzeitige Nutzung mehrerer Fahrzeuge

Stehen einem Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Firmenfahrzeuge zur Verfügung, ist zunächst für jedes Fahrzeug die Privatnutzung mit monatlich 1 % des inländischen Bruttolistenpreises anzusetzen. Dies gilt auch bei Einsatz eines Wechselkennzeichens. Der Nutzungswert für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist dagegen insgesamt nur einmal zu erfassen. Abzustel... mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2.2 Überblick: Pauschale und prozentuale Abschläge für E-Dienstwagen

Bei der Dienstwagenbesteuerung in den Jahren 2013 bis 2030 sind unterschiedliche Abschläge und Kürzungen für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge je nach Anschaffungsjahr zu beachten. Diese sind aufgrund ihrer inhaltlichen Unterschiede und ihrer vielseitigen (ökologischen) Anforderungen in der Lohnabrechnungspraxis nur noch mit viel Aufwand zu durchschauen. Die nachfolgende in... mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.3.2 Pflicht zur Anwendung der 0,002-%-Tagespauschale auf Verlangen des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer entscheidet über die Methodenwahl zwischen der 0,03-%-Regelung und der Berechnung des geldwerten Vorteils nach den tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (0,002-%-Tagespauschale). Er muss für jedes Kalenderjahr das Berechnungsverfahren – ggf. für sämtliche ihm zur Verfügung stehenden betrieblichen Fahrzeuge – für die ... mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.2.1 Berechnung der 0,03-%-Monatspauschale

Der monatliche Zuschlag berechnet sich für den einzelnen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,03 % des inländischen Bruttolistenpreises. Abzustellen ist auf die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte; diese ist auf den nächsten vollen Kilometerbetrag abzurunden. Kalendermonatliche Pauschalbewertung Es ist unerheblich... mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / Sozialversicherung

1 Geldwerter Vorteil des privat genutzten Dienstfahrzeugs Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug (Kfz) unentgeltlich zur privaten Nutzung, so ist der darin liegende Sachbezug als geldwerter Vorteil beitragspflichtig. Die in § 3 Abs. 1 Satz 3 SvEV getroffenen Regelungen verweisen ausdrücklich auf das Steuerrecht. Deswegen wird der geldwerte Vorteil nach d... mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2 Lohnsteuerpauschalierung des geldwerten Vorteils

Der geldwerte Vorteil, der dem Arbeitnehmer durch Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber entsteht, kann für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vom Arbeitgeber pauschal mit 15 % besteuert werden.[1] Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, hat dies gleichermaßen Auswirkungen in der Sozialversicherung. In diesem Fall bleibt der von der P... mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.4 Lohnsteuerpauschalierung des geldwerten Vorteils

Der geldwerte Vorteil, der dem Arbeitnehmer durch die Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber entsteht, kann für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vom Arbeitgeber pauschal mit 15 % besteuert werden. Ein weiterer Vorteil dieser Besteuerungsart liegt darin, dass hier keine Sozialabgaben anfallen.[1] Hinweis Höheres Pauschalierungsvolumen ab 2... mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 3.2 Bewertung des elektrischen Aufladens des Elektro-/Hybridfahrzeugs

Im Zusammenhang mit der Nutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen ist die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 46 EStG zu beachten. Nach dieser sind die zusätzlich vom Arbeitgeber gewährten Vorteile für das elektrische Aufladen des Elektro- oder Hybridfahrzeuges an einer ortsfesten betrieblichen Ladestation steuerfrei und damit gleichermaßen auch beitragsfrei zur Sozialver... mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 4 Überlassung mehrerer Fahrzeuge

Die lohnsteuerrechtlichen Auswirkungen bei Überlassung mehrerer Fahrzeuge schlagen sich gleichermaßen auch in der Sozialversicherung nieder.[1] So kann sich bei abwechselnder Nutzung mehrerer Fahrzeuge durch einen von der Anzahl her geringeren nutzungsberechtigten Arbeitnehmerkreis ein höherer geldwerter Vorteil – und damit ein höheres sozialversicherungspflichtiges Arbeitse... mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.2.2 Zuschlag auch für Park-and-ride-Nutzer

Der Zuschlag für die Fahrten zur Arbeit muss auch erhoben werden, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitstägliche Strecke zum Betrieb im Park-and-ride-System zurücklegt. Wird das überlassene Firmenfahrzeug nur für eine Teilstrecke eingesetzt, weil der Arbeitnehmer für den übrigen Weg zum Arbeitgeber öffentliche Verkehrsmittel benutzt, ist nach bisheriger Besteuerungspraxis der F... mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 3.1 Bewertung der steuerlichen Sondervorteile für privat genutzte Elektro-Dienstwagen

Für privat genutzte Elektro-Dienstwagen gelten steuerliche Sondervorteile.[1] Da die sozialversicherungsrechtliche Behandlung des geldwerten Vorteils an die steuerrechtliche Behandlung geknüpft ist, schlägt sich die beschriebene Bruttolistenpreisminderung für Elektrofahrzeuge gleichermaßen nieder. Achtung Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze durch Umstieg auf E-Fahr... mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / Lohnsteuer

1 Nutzungswert nach der 1-%-Regelung 1.1 Definition des Bruttolistenpreises Die private Nutzung des Dienstwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Abzustellen ist auf die an diesem Stichtag maßgebende Preisempfehlung des Herstellers, die für den Endverkauf des tatsächlich genutzten Fahrzeugmodells auf dem inlä... mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 8 Übernahme von Leasingraten durch Arbeitnehmer

Sachverhalt Ein Arbeitgeber überlässt seinem Mitarbeiter einen Dienstwagen, der über eine Leasinggesellschaft im "Full-Service-Leasing" angemietet wird. Der Arbeitnehmer kann innerhalb eines vordefinierten Kostenrahmens seinen Dienstwagen bezüglich Marke und Ausstattung selbst aussuchen. Die Leasinggesellschaft bietet dem Mitarbeiter ein "Upgrade" auf ein hochwertigeres Fahr... mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.2.3 Wegfall der Monatspauschale unzulässig

Der Zuschlag von 0,03 % für die Nutzung des Dienstwagens zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte stellt wie der 1-%-Wert eine feste Monatspauschale dar. Es kommt nicht darauf an, wie oft im Kalendermonat das Fahrzeug tatsächlich zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird. So ist z. B. ein durch Urlaub oder Krankheit bedingter Nutzung... mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.3.1 Anforderungen an die 0,002-%-Tagespauschale

Aufzeichnungen des Arbeitnehmers Der Arbeitgeber kann zur tageweisen Berechnung der tatsächlich mit dem Dienstwagen durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wechseln. Hierzu ist es erforderlich, dass der Arbeitnehmer Aufzeichnungen führt, aus denen sich unter Angabe des Kalenderdatums die Tage ergeben, an denen der Dienstwagen zu Arbeitgeberfahrten ... mehr

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Dienstwagen / 5 Möglichkeit der Privatnutzung führt zu geldwertem Vorteil

Der BFH hat in einer Reihe von Urteilen entschieden, dass bei Anwendung der 1-%-Methode der geldwerte Vorteil bereits in der konkreten Möglichkeit besteht, den Dienstwagen zu Privatfahrten nutzen zu dürfen.[1] Der BFH hat damit seine frühere Rechtsauffassung aufgegeben, nach der bei erlaubter Privatnutzung des Dienstwagens die entsprechende Nutzung nur vermutet wurde (Ansche... mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.3.3 Vereinfachungsregelungen bei Einzelbewertung

Zur Erleichterung der technischen Abwicklung der Lohnabrechnung gibt es bereits bisher mehrere praxisorientierte Vereinfachungsregelungen.[1] Diese ergeben sich aus dem Erfordernis der schriftlichen Nachweisführung über die Anzahl der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte durch den Arbeitnehmer: Der aktuellen Entgeltabrechnung kann jeweils die schriftliche Erkl... mehr

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Dienstwagen / 6 Kein geldwerter Vorteil bei Nutzungsverbot

Der Ansatz eines lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteils rechtfertigt sich nur insoweit, als der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gestattet, den Dienstwagen privat zu nutzen. Da der Arbeitgeber im Falle eines Nutzungsverbots den Dienstwagen nicht für die private Nutzung überlassen will, wendet er dem Arbeitnehmer auch keinen geldwerten Vorteil zu. Voraussetzung für den Nichtans... mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 3.2.1 Umstieg auf E-Autos bringt vorteilhafte Dienstwagenbesteuerung

Dort wo es möglich ist, können Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren sukzessive durch Elektroautos ausgetauscht werden. Neben einer deutlichen Verbesserung des ökologischen Fußabdrucks des Unternehmens ergeben sich nicht zu unterschätzende Lohnsteuervorteile für die Dienstwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer, die auch zu beitragsrechtlichen Vorteilen in der Sozialversicherung führ... mehr

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Sachbezüge / 3 Dienstwagenbesteuerung

Die Berechnung des geldwerten Vorteils bei unentgeltlicher oder verbilligter Überlassung eines Dienstwagens [1] für private Zwecke beschränkt sich auf 2 Bewertungsverfahren: 1-%-Methode[2] oder Fahrtenbuch-Methode.[3] mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch / Zusammenfassung

Begriff Ein Dienstwagen ist ein Kraftfahrzeug, das ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur persönlichen, alleinigen Nutzung zur Verfügung stellt. Der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagenüberlassung kann – anstelle der pauschalen 1-%-Regelung – auch individuell mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die Kraftfahrzeuggesamtkosten durch ... mehr

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Dienstwagen / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Dienstwagen" (oder auch Firmenwagen) bezeichnet die Überlassung eines PKW durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer, um damit dienstlich veranlasste Fahrten zu unternehmen. Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen kostenlos oder verbilligt auch für Privatfahrten bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist der darin liegende Vor... mehr

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Dienstwagen / 8 Nutzungsentgelte

Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Dienstwagens an seinen Arbeitgeber zahlt, mindern den geldwerten Vorteil sowohl bei der 1-%-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode.[1]. Übersteigt das Nutzungsentgelt den geldwerten Vorteil, führt dies weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten beim Arbeitnehmer. Die Anrechnung von Nutzungsentg... mehr

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Praxis-Beispiele: Fahrten W... / 8 Dienstwagen (ohne Pauschalierung)

Sachverhalt Einem Vertriebsmitarbeiter wird vom Arbeitgeber ein Firmenwagen (mit Verbrennungsmotor) mit einem Listenpreis von 30.000 EUR für die Privatnutzung sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung gestellt. Der Mitarbeiter wohnt 15 km vom Unternehmen entfernt und kommt an 200 Tagen jährlich in die Firma. Die Privatnutzung des Firmenw... mehr

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Praxis-Beispiele: Abwälzung... / 5 Dienstwagen (Privatnutzung)

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf. Die Bewertung soll nach der 1-%-Regelung erfolgen. Er nutzt den Pkw auch für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die einfache Entfernung beträgt 30 Kilometer, der Arbeitnehmer fährt an 5 Tagen in der Woche zur Arbeit. Der inländische Listenpreis zum Tag der Erstzulass... mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch / 4.4 25-%-Ansatz der AfA-/Leasingbeträge für "reine" E-Dienstwagen

Für seit 2024 neu oder gebraucht angeschaffte oder geleaste E-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung bis 70.000 EUR (60.000 EUR für Anschaffungen seit 2019)[1] werden – entsprechend der Kürzung bei der 1-%-Regelung[2] – bei der Fahrtenbuchmethode die Anschaffungskosten und damit die Abschreibungsbeträge seit 2020 nur mit 25 % angesetzt.[3] Vor... mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch / 4.3 50-%-Ansatz der AfA-/Leasingbeträge

Die Kürzung um die Kosten für das Batterie- und Speichersystem ist für die Jahre 2019 bis 2030 ergänzt um die mögliche Kürzung des Bruttolistenpreises auf 50 %. Entsprechend der Regelung bei der 1-%-Methode[1] werden auch bei der Fahrtenbuchmethode die Anschaffungskosten und damit die Abschreibungsbeträge für ab 1.1.2019 angeschaffte Elektro- und Hybridelektro-Dienstwagen nu... mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 6.1.3 Wahlrecht zwischen Tages- und Monatspauschale

Die Finanzverwaltung gewährt bei der 1-%-Methode ein Wahlrecht zwischen dem 0,03-%-Monatszuschlag und der 0,002-%-Tagespauschale, bei der die Firma den geldwerten Vorteil nur noch für die tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte versteuern muss.[1] Bei Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der 0,03-%-Regelung gestattet die Verwaltung f... mehr

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Praxis-Beispiele: Reisekost... / 9 Urlaub zwischen dienstlichen Terminen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer muss wegen Verkaufsverhandlungen zu mehreren Kunden in Bayern. Er verlässt montags um 7:00 Uhr seine Wohnung und besucht noch am selben Tag einen Kunden in Nürnberg. Am Abend übernachtet er in einem nahe gelegenen Hotel zum Preis von 90 EUR ohne Frühstück. Am Dienstag besucht er bis 15:00 Uhr einen Kunden in Erlangen. Statt sich danach auf die Heim... mehr