So entwickeln Kanzleien eine Nachhaltigkeitsstrategie

Nachhaltigkeit entwickelt sich in immer mehr Bereichen zu einem Kriterium, an dem man nicht mehr vorbeikommt. Wer für die eigene Kanzlei eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln und später die Früchte ernten möchte, muss vor allem Zuständigkeiten und messbare Ziele definieren. Dieser Artikel liefert Ihnen dazu Anregungen.

Nachhaltigkeit ist der Oberbegriff für einen schonenden Umgang mit Ressourcen. Dabei beschränkt sich Nachhaltigkeit nicht nur auf ökologische Aspekte, sondern bezieht soziale und wirtschaftliche Ressourcen mit ein. Deren Verbrauch soll die Regenerationsfähigkeit dieser Ressourcen nicht übersteigen. Die Leitlinie heißt also: Agieren mit Maßen und einem Blick auf die ökologischen, menschlichen und wirtschaftlichen Folgen des eigenen Tuns.

Eine nachhaltige Ausrichtung der Kanzlei hat darüber hinaus weitere Vorteile: Sie vereinfacht und verstärkt die Positionierung gegenüber Mandanten und Wettbewerbern. Sie hilft bei der Mitarbeitergewinnung. Und mit ihrer Hilfe können neue Geschäftsfelder identifiziert und bedient werden.

Expertise zum Thema Nachhaltigkeit wird zudem wichtig, weil sich viele Unternehmen inzwischen eigene Nachhaltigkeitsziele gesetzt haben und dies zum Teil auch von ihren Lieferanten und Dienstleistern einfordern.

Wichtig ist, dass es in der Kanzlei eine Person gibt, bei dem bzw. bei der alle Fäden zum Thema Nachhaltigkeit zusammenlaufen. Sie kann das Thema voranbringen und sich um folgende Aufgaben kümmern:

  • Die gemeinsame Erarbeitung von Nachhaltigkeitszielen planen und vorantreiben.
  • Gesetzte Ziele in den Feldern Ökologie, Gesundheit, Beratung festhalten.
  • Geeignete Kennzahlen identifizieren und dokumentieren.
  • Fortschritte und Zielerreichung dokumentieren.
  • Erfolgreiche Projekte für die Außendarstellung aufarbeiten (für Stellenanzeigen, Kanzlei-Homepage oder Nachhaltigkeits-Reporting).

Mögliche Nachhaltigkeitsziele für Steuerkanzleien zum Thema Ökologie


  • Zuständigkeit für den kanzleiinternen Umweltschutz festlegen.
  • Energieverbrauch und Energiekosten jährlich erfassen (Stromverbraucher identifizieren, Heizkosten, Benzinkosten).
  • Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs indentifizieren, umsetzen und messen.
  • Regelmäßige Prüfung und Wartung von Geräten und Installationen, um unnötiger Umweltbelastung und Energieverbrauch entgegenzuwirken.
  • Umstellung auf erneuerbare Energien prüfen.
  • Umstellung auf ökologische Reinigungsmittel.
  • Umstellung auf ökologisches Büromaterial.
  • Kaffee und Tee aus fairem Handel
  • Getränke regionaler Brunnen und Mostereien
  • Falls zur Kanzlei Grünanlagen gehören: Pflege nach ökologischen Standards, ohne Einsatz von Giftstoffen
  • Mitarbeiter in Umweltfragen schulen.
  • Mobilität: 
    • Jobticket für den ÖPNV für Mitarbeiter.
    • Dienstreisen per Bahn absolvieren oder CO2-Kompensation.
    • Anfahrskizzen für Mandanten durch Hinweise auf nahegelegene Haltestellen des ÖPNV ergänzen.

Mögliche Nachhaltigkeitsziele für Steuerkanzleien zum Thema Soziales/Gesundheit

Das naheliegendste Feld dieses Themenbereichs ist die Gesundheit der eigenen Mitarbeiter. Sie zu erhalten und zu fördern, ist Ziel der Nachhaltigkeit. Dabei geht es sowohl um körperliche wie psychische Gesundheit und um die durchaus subjektive Zufriedenheit mit dem eigenen Job.

Anstrengungen und erreichte Ziele aus diesem Bereich helfen bei der Schärfung des Kanzleiprofils – gegenüber Konkurrenten, Mandanten und potenziellen Mitarbeitern.

  • Gibt es ein Leitbild der Kanzlei und wird darin auch das Thema Personal behandelt?
  • Gibt es ein Vorschlagswesen, sodass Mitarbeiter sich einbringen können?
  • Werden die Mitarbeiter über aktuelle Geschehnisse und Entwicklungen der Kanzlei informiert?
  • Gibt es flexible Arbeitszeiten?
  • Bildet die Kanzlei aus?
  • Werden Fortbildungen angeboten?
  • Werden bei den Fortbildungen auch nicht-steuerrechtliche Themen berücksichtigt (Weiterentwicklung, Gesundheitsförderung, Personalführung)?
  • Werden Wiedereingliederungsmaßnahmen nach längerer Abwesenheit angeboten?
  • Sind die Arbeitsplätze nach den Anforderungen der Ergonomie gestaltet (Sitz, Licht, Ausstattung)?
  • Gibt es eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze?
  • Gibt es eine Prävention gegen psychische Überlastung (häufigste Ursache für Frühverrentung)?
  • Gibt es ein betriebliches Gesundheitsmanagement? 
  • Wird Home-Office unterstützt und auch der dortige Arbeitsplatz nach gesundheitlichen Gesichtspunkten gestaltet?
  • Werden Angebote von Krankenversicherern und Berufsgenossenschaften zur Gesundheitsförderung genutzt?

Mögliche Nachhaltigkeitsziele für Steuerkanzleien zum Thema wirtschaftliche Ressourcen/Beratung

Aus der Diskussion um die Nachhaltigkeit von Unternehmen erwuchs das Feld der so genannten Corporate Social Responsibility (CSR). Dabei werden die drei Ziele der Nachhaltigkeit in die unternehmerische Tätigkeit einbezogen – auch in die Interaktionen mit Lieferanten, Dienstleistern und Kunden.

Dadurch kann das Thema auch Mandanten betreffen, die keine eigenen Bestrebungen in diese Richtung zeigen. Besonders wenn sie größeren Unternehmen zuliefern, könnten sie sich plötzlich anhand von CSR-Maßstäben messen lassen müssen und/oder sie müssen zumindest nach diesen Maßstäben berichten können.

Das Thema Nachhaltigkeit bietet gleichzeitig aber auch die Chance, sich als aktiv beratende Kanzlei zu positionieren. Ein Nachhaltigkeits-Beauftragter kann hier gute Vorarbeit für die Kanzleileitung leisten.

Diese CSR-Standards, -Gremien und -Zertifikate sollte ein Nachhaltigkeits-Beauftragter kennen:

  • Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK):
    Der DNK unterstützt den Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie und einer Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das Büro des DNK prüft entsprechende Erklärungen von Unternehmen und gibt den Erstellern Tipps und Hinweise zur Verbesserung. Bei Erfolg können die Ersteller in die DNK-Datenbank aufgenommen werden und so ihr Engagement vorzeigen.
  • Global Reporting Initiative (GRI):
    Das Nachhaltigkeitsreporting vieler DAX-Unternehmen beruht auf diesem internationalen Standard. 
  • ESG-Ratings:
    Das Kürzel steht für die Abkürzung der englischen Begriffe Environment, Social und Governance, also Umwelt, Soziales und Führung. Unternehmen, Finanzprodukte und Kreditentscheidungen werden zunehmend nach solchen ESG-Ratings bewertet. 
  • Integrated Reporting Konzept:
    Das Integrated Reporting Konzept ist ein aufkommender Standard für die Unternehmensberichterstattung. Dabei wird nicht nur das finanzielle, sondern auch das soziale Kapital, das Naturkapital und das intellektuelle Kapital eines Unternehmens betrachtet. 

Beratungsanlässe für Steuerkanzleien zur Nachhaltigkeit

Für viele große Unternehmen gehört Nachhaltigkeit bereits zum alltäglichen Geschäft. Damit zuliefernde Mandanten dabei am Ball bleiben, sollten sich Steuerkanzleien mit Nachhaltigkeit auseinandersetzen und entsprechend beraten:

  • Einbeziehung nachhaltigkeitsbezogener Zertifikate und Siegel
  • Erschließung nachhaltigkeitsbezogener Förder- und Kreditprogramme
  • Digitalisierung von Produkten und Prozessen der Mandanten
  • Rentabilität von Energiesparmaßnahmen
  • Senkung von Beschaffungs- und Entsorgungskosten der Mandanten durch bessere Ressourcennutzung
  • Differenzierung des Leistungsangebots des Mandanten durch Nachhaltigkeit
  • Senkung der Personalkosten durch nachhaltiges Unternehmensimage und Gesundheitsmanagement
  • Kapitalkostensenkung durch eine positive Bewertung nach ESG-Rating

Mit diesen Themen sollte man sich selbstverständlich auch beschäftigen, um einen Beitrag zum Erhalt der Ressourcen unseres Planeten zu leisten.