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20.09.2013
Gelangensbestätigung & Co.: Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Die Nachweisvorschriften für das Gelangen des Gegenstands waren schon zum 1.1.2012 geändert worden. Im Mittelpunkt dieser Änderung stand die sog. Gelangensbestätigung, die – nach der damaligen Fassung – die zwingende Voraussetzung für den Nachweis des körperlichen (physischen) Gelangens darstellte. Da sich durch diese Regelung erhebliche Nachteile für die deutsche Wirtschaft ergeben hätten, war beschlossen worden, die Vorschriften erneut zu ändern.
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