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Ordner Paragraf Steuern Urteil Mann Gutachten
Top-Thema   08.07.2025   Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung der Vertreter nach § 69 AO

Eine Haftung nach § 69 AO kommt nur in Betracht, wenn eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt, d.h. wenn der Geschäftsführer seinen steuerlichen Pflichten vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig nicht nachkommt, wobei es in der Besteuerungspraxis in der Regel um die Frage des Vorliegens einer groben Fahrlässigkeit geht.mehr

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Schuldner
Top-Thema   08.07.2025   Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung der Vertreter nach § 69 AO

Gesetzliche Vertreter wie GmbH-Geschäftsführer sowie Vermögensverwalter und Verfügungsberechtigte haften nach § 69 AO, soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt oder soweit infolge dessen Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne rechtlichen Grund gezahlt werden. Die Haftungsinanspruchnahme umfasst dabei auch die infolge der Pflichtverletzung zu zahlenden Säumniszuschläge. Das Top-Thema gibt einen Einblick in die aktuelle Rechtsprechung.mehr

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Schuldner
Top-Thema   08.07.2025   Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung der Vertreter nach § 69 AO

Der gesetzliche Vertreter verletzt nicht nur dann seine Pflicht, wenn er entgegen § 34 Abs. 1 Satz 2 AO nicht dafür sorgt, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden, die er verwaltet. Vielmehr trifft ihn auch dann eine schuldhafte Pflichtverletzung, wenn er ungeachtet der erkennbar entstehenden Steueransprüche für deren spätere Tilgung im Zeitpunkt der Fälligkeit keine Sorge trifft. mehr

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Schuldner
Top-Thema   08.07.2025   Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung der Vertreter nach § 69 AO

Die erforderliche Ausübung des Ermessens durch die Behörde muss im Haftungsbescheid, spätestens aber in der Einspruchsentscheidung erfolgen, denn das Finanzgericht hat lediglich die behördliche Ermessensentscheidung zu überprüfen; es darf jedoch keine eigene Ermessenserwägungen anstellen.mehr

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Gespräch (2)
Top-Thema   23.03.2023   vGA bei Vergütung von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern

Im Folgenden wird gezeigt, wie vorzugehen ist, wenn die Angemessenheit der Vergütung von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern überprüft werden soll. Dies spielt insbesondere bei Betriebsprüfungen eine große Rolle, wenn der Vorwurf einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) im Raum steht.mehr

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Brieftasche mit Euroscheinen
Top-Thema   23.08.2012   Neues Ehrenamtspaket ab 2013 geplant

Unabhängig von diesem separat angekündigten Ehrenamtspaket wird das seit längeren Zeiträumen in den Ausschüssen befindliche Gesetz zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein (BR-Drucksache 41/11 v. 1.2.2011) nun gleichzeitig auch wieder aufgegriffen.mehr

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Geschäftswagen Dienstwagen PKW Auto Reise Dienstreise KFZ Kosten
Top-Thema   23.03.2023   vGA bei Vergütung von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern

Bei der Ermittlung der zu prüfenden Gesamtvergütung ist der geldwerte Vorteil aus einer Dienstwagennutzung für das betreffende Jahr anzusetzen (monatliche 1 %-Regelung multipliziert mit 12 oder Fahrtenbuch). mehr

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Hände mit Taschenrechner
Top-Thema   19.03.2013   Änderungen des AEAO mit Schwerpunkt Insolvenzverfahren

Zwischen Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren bestehen erhebliche Unterschiede, sodass in der Praxis manch ein Schuldner ein Interesse am Regelinsolvenzverfahren hat, auch wenn die Kosten dafür höher sind als beim Verbraucherinsolvenzverfahren.mehr

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Schuldner
Top-Thema   08.07.2025   Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung der Vertreter nach § 69 AO

In der Besteuerungspraxis hat die Haftungsinanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers im Insolvenzverfahren besondere Bedeutung. mehr

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Spielfiguren aus Holz im Kreis
Top-Thema   02.02.2022   Abwerbung

Solange ein Arbeitsverhältnis besteht, gilt für Mitarbeitende ein Wettbewerbsverbot - nicht aber für die Zeit danach. Daher werden in der Praxis häufig nachvertragliche Wettbewerbsverbote vereinbart. Lesen Sie, wie Arbeitgeber solche Konkurrenzklauseln rechtssicher formulieren. mehr

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Social Media
Top-Thema   09.08.2018   Social Media: XING, Facebook & Co. für Steuerkanzleien

Neben XING und Facebook gibt es weitere populäre Social Media Kanäle wie beispielsweise Snapchat, Instagram, Twitter und Youtube. Im Folgenden wird gezeigt, ob und wie diese sinnvoll diese von Steuerkanzleien genutzt werden können. Außerdem geht es darum, wie Social Videos von Steuerkanzleien eingesetzt werden können.mehr

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Mann Business Wachstum Wirtschaft Bauklötze
Top-Thema   22.11.2023   Kapitalgesellschaften

Die GmbH ist eine vor allem im Mittelstand und bei Start-Ups beliebte Rechtsform und mit 79% aller im Handelsregister eingetragenen Firmen die populärste Kapitalgesellschaftsform in Deutschland. Die GmbH existiert bereits seit dem 20.4.1892 erlassenen GmbHG, das allerdings seither vielfach geändert und „modernisiert“ wurde.mehr

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Frau im Bett
Top-Thema   18.08.2025   Umlageverfahren bei Krankheit und Mutterschaft

Grundsätzlich sind zwei Ausgleichsverfahren zu unterscheiden: das Verfahren für Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (Umlage U1) und für Mutterschaftsleistungen (Umlage U2). Wann für Arbeitgeber eine Teilnamepflicht besteht und welche Entgeltbestandteile zur Berechnung der Umlage herangezogen werden lesen Sie in diesem Kapitel.mehr

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Eurobanknoten liegen auf Finanzdiagramm
Top-Thema   23.03.2023   vGA bei Vergütung von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern

Als Tantieme wird eine ergebnisabhängige Beteiligung bezeichnet, die in einem Prozentsatz des Umsatzes oder Gewinns besteht und meistens neben einer festen Vergütung gezahlt wird. Ob eine Tantieme der Höhe nach angemessen ist, richtet sich nach den Verhältnissen und den Einschätzungen der Parteien zum Zeitpunkt des Abschlusses der Tantiemevereinbarung. Abgestellt wird daher auf den Jahresbetrag in der zum Zeitpunkt der Vereinbarung zu erwartenden Höhe.mehr

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Buchhaltung
Top-Thema   23.03.2023   vGA bei Vergütung von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern

Hat man die einzelnen Gehaltsbestandteile abzüglich darin eventuell vorhandener vGA zusammengerechnet, wird im Rahmen eines externen Betriebsvergleichs geprüft, ob die Höhe der "verbleibenden" Gesamtvergütung angemessen ist.mehr

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