Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die zulässige Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten, Pausen sowie besondere Schutzvorschriften für Sonn- und Feiertagsarbeit. Ziel des Gesetzes ist der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten durch Begrenzung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit. Zentrale Regelungen betreffen insbesondere die werktägliche Höchstarbeitszeit von grundsätzlich acht Stunden (§ 3 ArbZG), Mindestruhezeiten (§ 5 ArbZG) sowie Dokumentationspflichten.
Für Unternehmen bedeutet das Arbeitszeitgesetz eine verbindliche Organisationsvorgabe. Arbeitszeitmodelle, Schichtpläne, Bereitschaftsdienste oder mobile Arbeit müssen gesetzeskonform gestaltet werden. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder in schweren Fällen als Straftat geahndet werden. Zudem hat die Rechtsprechung – insbesondere zur Arbeitszeiterfassung – die Anforderungen an Arbeitgeber deutlich konkretisiert.
Auf den Haufe-Portalen Recht, Personal, Arbeitsschutz und Öffentlicher Dienst finden Fach- und Führungskräfte detaillierte Gesetzeseinordnungen, praxisnahe Auslegungshinweise sowie konkrete Handlungsempfehlungen zur rechtssicheren Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes.mehr