Haftungsfalle Selbstanzeigeberatung


Ausgabe 09/2013
SteuerConsultant Ausgabe 9/2013 | SteuerConsultant

Ziel jeder Selbstanzeige ist die Straffreiheit. Die Voraussetzungen wurden durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz verschärft. Mit den Anforderungen wächst das Haftungsrisiko des steuerlichen Beraters, denn eine verunglückte Selbstanzeige ist nicht heilbar. Beratungsfehler führen deshalb zu irreparablen Schäden.


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