Obwohl der Betriebsaufspaltung in der Vergangenheit oftmals die Daseinsberechtigung abgesprochen, sie sogar für tot erklärt wurde, überdauert sie auch die jüngsten Gesetzesreformen und findet mit § 133 UmwG erstmals Eingang in eine gesetzliche Vorschrift.
In dieser Ausgabe wird unter Berücksichtigung der neuen Gesetzgebung ein Überblick über einige Brennpunkte im Zusammenhang mit der Entstehung, der laufenden Besteuerung und der Beendigung einer Betriebsaufspaltung aufgezeigt.