
Der neu gefasste H 18 ErbStH 2010 verallgemeinert die Grundsätze der BFH-Rechtsprechung und weitet sie auf andere Fallgruppen aus.
Im Anschluss daran wird die Thematik durch die neu eingefügten §§ 7 Abs. 8 und 15 Abs. 4 ErbStG fortentwickelt.
Der neu gefasste H 18 ErbStH 2010 verallgemeinert die Grundsätze der BFH-Rechtsprechung und weitet sie auf andere Fallgruppen aus.
Im Anschluss daran wird die Thematik durch die neu eingefügten §§ 7 Abs. 8 und 15 Abs. 4 ErbStG fortentwickelt.