SteuerConsultant Ausgabe 3/2011 | SteuerConsultant

Zugleich eine Besprechung des BGH vom 20.5.2010, 1 Str 577/09, unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Gesetzgebung

Die Neuregelung der steuerlichen Selbstanzeige sieht unter anderem vor, dass Straffreiheit künftig nur noch dann eintreten soll, wenn die Besteuerungsgrundlagen aller infrage kommenden Steuerarten vollständig und zutreffend nacherklärt werden. Auch ist etwa der Zeitpunkt des Eintretens des Sperrgrunds erheblich vorverlegt worden. Bereits wenn die Prüfungsanordnung bekannt gegeben ist, ist eine wirksame Selbstanzeige nicht mehr möglich.


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Aktuelle Ausgabe 10/2014
StC 10 2014
SteuerConsultant   02.10.2014

Aufgrund der neueren Rechtsprechung des EuGH und des BFH konnte die Finanzverwaltung ihre bisherigen Feststellungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Fahrzeugen nicht unverändert beibehalten. ...

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Schlagworte zum Thema:  Selbstanzeige, Steuerberater