Mit der Ablösung der regelmäßigen Arbeitsstätte durch den Begriff der ersten Tätigkeitsstätte erfolgt inhaltlich eine grundlegende Neuausrichtung der vom Gesetzgeber hierfür festgeschriebenen Kriterien.
Mit der Ablösung der regelmäßigen Arbeitsstätte durch den Begriff der ersten Tätigkeitsstätte erfolgt inhaltlich eine grundlegende Neuausrichtung der vom Gesetzgeber hierfür festgeschriebenen Kriterien.