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Gebäudesanierungen als außergewöhnliche Belastung
Der VI. Senat des BFH hat mit mehreren Urteilen entschieden, dass Aufwendungen für die Sanierung eines Gebäudes oder für die Beseitigung von Baumängeln als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein können und setzt damit seine für den Steuerpflichtigen grundsätzlich positive Rechtsprechung fort.