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Umsatzbesteuerung der Veräußerung von Zahlungsansprüchen, die einem Landwirt aufgrund der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union ­(GAP-Reform) zugewiesen wurden

Monika Völlmeke
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Leitsatz

Die Veräußerung von Zahlungsansprüchen (ohne Fläche), die einem Landwirt aufgrund der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP-Reform) zugewiesen worden waren, unterliegt der Umsatzbesteuerung. Sie ist nicht gem. § 24 UStG nach Durchschnittssätzen zu besteuern und ist auch nicht nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG steuerfrei.

 

Normenkette

§ 4 Nr. 8 Buchst. c, § 24 UStG, Art. 135 Abs. 1 Buchst. d, Art. 295 ff. MwStSystRL, Art. 3, Art. 4, Art. 33 ff., Art. 43 ff., Art. 46 EGVO Nr. 1782/2003

 

Sachverhalt

Der Kläger ist Landwirt und unterwirft seine Umsätze der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG. Ihm stehen flächenbezogene Zahlungsansprüche nach §§ 43ff. der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rats vom 23.09.2003 zu. Er veräußerte im Streitjahr 2007 18,58 Zahlungsansprüche zu je 350 EUR, d.h. zu insgesamt 6 503 EUR an A.

Er war der Ansicht, dieser Umsatz unterliege als Hilfsumsatz der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG oder sei nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG steuerfrei.

Das FA unterwarf den Umsatz dem Regelsteuersatz. Der Einspruch hatte keinen Erfolg.

Das Niedersächsische FG gab der Klage statt: Es handele sich um einen Umsatz im Geschäft mit Forderungen, der nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG steuerfrei sei (Niedersächsisches FG, Urteil vom 13.08.2009, 16 K 360/08, Haufe-Index 2271166, EFG 2010, 363).

 

Entscheidung

Die Revision des FA führte zur Aufhebung des FG-Urteils und Abweisung der Klage. Die Gründe ergeben sich aus den Praxis-Hinweisen.

 

Hinweis

1. Der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen bei der gebotenen restriktiven richtlinienkonformen Auslegung des § 24 UStG nur diejenigen landwirtschaftlichen Erzeugnisse und landwirtschaftlichen Dienstleistungen, die in Art. 25 i.V.m. Anhang A und B der 6. EG-RL genannt sind (vgl. z.B. BFH, Urteil vo...

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    BFH XI R 19/10
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    Entscheidungsstichwort (Thema) Umsatzbesteuerung der Veräußerung von Zahlungsansprüchen, die einem Landwirt aufgrund der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP-Reform) zugewiesen worden waren Leitsatz ...

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