Leitsatz

Das Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen bei Auslandsbeteiligungen (§ 8b Abs. 3 KStG 1999 i.d.F. des UntStFG) ist im Veranlagungszeitraum 2001 nicht anwendbar (Anschluss an EuGH-Urteil vom 22.02.2009, C-377/07"STEKO Industriemontage GmbH", Slg. 2009, I‐299).

 

Normenkette

§ 8b Abs. 3, § 34 Abs. 2a S. 1, Abs. 4 S. 1 Nr. 2 KStG 1999 i.d.F. des UntStFG, Art. 56 EG

 

Hinweis

Die Entscheidung wurde auf Wunsch des BMF nur nachträglich amtlich veröffentlicht. Da die Entscheidung bereits in BFH/PR 2009, 378 besprochen wurde, wird hier nur der (nunmehr) "amtliche" Leitsatz wiedergegeben.

 

Link zur Entscheidung

BFH, Urteil vom 22.04.2009 – I R 57/06

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