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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: unwiderlegbare Vermutung der Haushaltszugehörigkeit

Roger Görke
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Leitsatz

§ 24b Abs. 1 Satz 2 EStG vermutet unwiderlegbar, dass ein Kind, das in der Wohnung des alleinstehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist, zu dessen Haushalt gehört.

 

Normenkette

§ 24b Abs. 1 Satz 2 EStG

 

Sachverhalt

Der Kläger ist seit 2005 verwitwet. Er bezog im Streitjahr 2010 für seine 1989 geborene Tochter Kindergeld. Die Tochter wohnte in einer eigenen Wohnung und nicht in der Wohnung des Klägers, in der sie jedoch mit Wohnsitz gemeldet war.

Im geänderten Einkommensteuerbescheid für 2010 versagte das FA den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg. Das Niedersächsische FG (Urteil vom 23.1.2013, 3 K 12326/12, Haufe-Index 4057471, EFG 2013, 1124) führte aus, die in § 24b Abs. 1 Satz 2 EStG aufgestellte Vermutung der Haushaltszugehörigkeit eines Kindes könne widerlegt werden und sei im Streitfall widerlegt worden.

 

Entscheidung

Die Revision des Klägers führte zur Stattgabe der Klage; der BFH setzte die Einkommensteuer 2010 unter Gewährung des Entlastungsbetrags niedriger fest.

 

Hinweis

1. Alleinstehende Steuerpflichtige können nach § 24b Abs. 1 Satz 1 EStG einen Entlastungsbetrag i.H.v. 1.308 EUR im Kalenderjahr abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld zusteht. Die Zugehörigkeit zum Haushalt ist nach § 24b Abs. 1 Satz 2 EStG anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet ist.

2. Ein Kind, das zwar in der Wohnung des alleinstehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist, aber tatsächlich in einer eigenen Wohnung lebt, gehört zum Haushalt des Steuerpflichtigen. Die Meldung begründet eine unwiderlegbare Vermutung der Haushaltszugehörigkeit. Das begründet der BFH anhand des Gesetzeswortlauts, der Gesetzesmaterialien und der Gesetzessys...

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    Entscheidungsstichwort (Thema) Entlastungsbetrag für Alleinerziehende; Unwiderlegbare Vermutung der Haushaltszugehörigkeit Leitsatz (amtlich) § 24b Abs. 1 Satz 2 EStG vermutet unwiderlegbar, dass ein Kind, das in der ...

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