Unter dem Begriff "Electronic Government", kurz: "E-Government", versteht das Bundesministerium des Innern alle Prozesse der öffentlichen Willensbildung, Entscheidungsfindung und Leistungserstellung in Politik, Staat und Verwaltung, soweit sie unter weitestgehender Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien stattfinden.
Beispiele
Als einige der vielen Beispiele nennt das Ministerium neben der Verwaltungsmodernisierung durch elektronische Vorgangsbearbeitungen auch die Bereitstellung von Verwaltungsinformationen auf Behördenportalen und interaktiven elektronischen Bürgerdiensten im Internet.
Ziel
Ziel soll es sein, den Bürgerinnen und Bürgern sämtliche Dienstleistungen der Verwaltung elektronisch zugänglich zu machen. Die Bundesregierung beabsichtigt die Förderung des in diesem Sinne zu verstehenden E-Governments.
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