1 Systematische Einordnung
Das Konzept des Beneficial Owners ist Ausfluss des im internationalen Steuerrecht vorherrschenden Substance-over-Form-Prinzips.
Allerdings gibt es auch im nationalen Steuerrecht vergleichbare Konzepte, auch wenn insoweit nicht ausdrücklich der Begriff des Beneficial Owners benutzt wird. Der Sache nach wird durch das Konzept des Beneficial Owners auf das wirtschaftliche Eigentum abgestellt. Das Konzept des Beneficial Owners stammt ursprünglich aus dem Abkommensrecht. Es ist eine Methode zur Verhinderung von Abkommensmissbrauch (vgl. "Treaty shopping").
Der Begriff des Beneficial Owners bezieht sich auf Wirtschaftsgüter. Die daraus erzielten Ergebnisse werden dann dem jeweiligen Beneficial Owner zugerechnet. Daher kann nach deutschem Verständnis keine Beneficial Ownership an Einkünften bestehen. Allerdings hat das Konzept durch die damit verbundene Zurechnung von Einkünften, insbesondere bei Dividenden, Zinsen und Lizenzeinkünften Auswirkungen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Nutzungsberechtigte von dem Zahlungsempfänger abweicht. Aber auch bei der Frage von steuerlichen Folgen bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern kann das Konzept des Beneficial Owners Auswirkungen haben. Werden Wirtschaftsgüter zivilrechtlich auf einen anderen Eigentümer übertragen, ist zu prüfen, ob damit auch die Beneficial Ownership übergeht. Nur wenn dies der Fall ist, können an die Übertragung steuerliche Folgen geknüpft werden. Wird die Beneficial Ownership nicht übertragen, wird die Übertragung im Regelfall steuerlich negiert.
Im deutschen Steuerrecht liegt der Gedanke des Nutzungsberechtigten bzw. Beneficial Owners vielen Missbrauchsvorschriften des deutschen internationalen Steuerrechts zugrunde, ohne dass er als solches ausdrücklich bezeichnet wird. Es besteht zudem kein einheitlicher ...