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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 13.4.2.1.2.2 Zuführung des Gewinns des Regiebetriebs zu Rücklagen

Helmut Krämer
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Tz. 304

Stand: EL 98 – ET: 02/2020

Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG führt nur der nicht den Rücklagen zugeführte Gewinn des BgA zu Eink der Träger-Kö aus KapV. Dies ist begründet in der angestrebten stlichen Gleichbehandlung des Verhältnisses von BgA zu ihren Träger-Kö mit dem Verhältnis von Kap-Ges zu ihren AE (s Tz 235).

Jahresüberschüsse von Kap-Ges unterliegen ebenso wie die Gewinne von BgA dem 15%igen KSt-Satz. Die Einstellung eines Teils des Jahresüberschusses in die Rücklage hat keinen Einfluss auf die Höhe dieses St-Satzes und führt auch bei dem AE der Kap-Ges zu keinen stlichen Konsequenzen. Erst im Ausschüttungszeitpunkt erfolgt auf der AE-Ebene eine nachgelagerte Besteuerung im Wege des Teileinkünfteverfahrens. Bei der Träger-Kö der BgA erfolgt die zweite Stufe der Besteuerung durch den 15%igen KapSt-Abzug und die erweiterte beschr KSt-Pflicht (s § 2 Nr 2 KStG und s § 32 Abs 1 Nr 2 KStG). Hierzu ebenso s Tz 250 ff.

 

Tz. 305

Stand: EL 98 – ET: 02/2020

vorläufig frei

 

Tz. 305a

Stand: EL 98 – ET: 02/2020

Nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 11.07.2007, BStBl II 2007, 841) werden, da BgA und Träger-Kö rechtlich identisch sind (s Tz 10), der Gewinn des BgA iSd KStG und der Gewinn (= Kap-Ertrag) der Träger-Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG zeitgleich bezogen, und zwar zum Ende des Wj des BgA. In seiner späteren Rspr (s Urt des BFH v 16.11.2011, BStBl II 2013, 328) hat der BFH klargestellt, dass diese Aussage nur für den von einem Regiebetrieb erzielten Gewinn gilt. Zum Zeitpunkt der Zurechnung des Gewinns eines Eigenbetriebs bei der Träger-Kö s Tz 322. Die Frage, ob bei Regiebetrieben eine diesen Gewinn mindernde Rücklagenbildung anzuerkennen ist, wurde tw kontrovers diskutiert. Zweifelnd zur Rücklagenbildung bei Regiebetrieben s Schiffers (DStZ 2010, 378, 382). Die ...

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