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FG Köln Urteil vom 30.06.2016 - 11 K 3657/14

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Kürzere tatsächliche Nutzungsdauer bei Gebäuden

 

Leitsatz (redaktionell)

1) Die in § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG typisierte (Regel-)Nutzungsdauer eines Gebäudes beginnt unabhängig von dessen Alter bei jedem Eigentümerwechsel erneut, mit der Folge, dass sich Abschreibungszeiträume ergeben können, die über die im Bewertungsrecht unterstellte (bei Mietwohngrundstücken 80jährige) Gesamtnutzungsdauer weit hinausreichen.

2) Ob den AfA gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer zugrunde zu legen ist und wie diese zu bemessen ist, ist eine dem Tatrichter obliegende Entscheidung, die unter Abwägung aller individuellen Umstände des konkret zu beurteilenden Sachverhalts zu treffen ist.

3) Die tatsächliche Nutzungsdauer wird bestimmt durch den technischen Verschleiß, die wirtschaftliche Entwertung sowie durch rechtliche Gegebenheiten.

4) Auszugehen ist von der technischen Nutzungsdauer. Ist ein Gebäude vor Ablauf seiner technischen Nutzungsdauer aufgrund greifbarer Anhaltspunkte objektiv wirtschaftlich verbraucht, ist diese kürzere Nutzungsdauer zugrunde zu legen.

 

Normenkette

EStDV § 11c; EStG § 7 Abs. 4

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob bei Vornahme der AfA für das im Jahr 2012 (Streitjahr) erworbene Vermietungsobjekt des Klägers „A-Straße …” in H eine gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG verkürzte Nutzungsdauer von 40 Jahren zugrunde zu legen ist.

Der mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Kläger erzielte im Streitjahr als … Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und – in geringem Umfang – aus Gewerbebetrieb. Daneben war er selbständig (freiberuflich) tätig und erzielte Einkünfte aus der Vermietung diverser Immobilien. Ausweislich einer in den Vertragsakten befindlichen Veräußerungsanzeige erwarb der Kläger...

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      (1) 1Nutzungsdauer eines Gebäudes im Sinne des § 7 Abs. 4 Satz 2 des Gesetzes ist der Zeitraum, in dem ein Gebäude voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann. 2Der Zeitraum der Nutzungsdauer beginnt   1. bei ...

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