Tz. 9
Stand: EL 118 – ET: 09/2020
Für Übungsleiter und andere Personen, die die Voraussetzungen des § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) erfüllen, hat der Verband/Verein keine Meldepflichten zur Sozialversicherung zu erfüllen. Auch s. "Sozialversicherung".
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