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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sozialversicherung

Dr. Henning Frase
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I. Allgemeines

 

Tz. 1

Stand: EL 147 – ET: 02/2026

Beschäftigen Vereine oder andere Körperschaften oder Organisationen Arbeitnehmer gegen Entgelt, ist grundsätzlich Sozialversicherungspflicht gegeben, weil jedes angestellte (nichtselbstständige) Beschäftigungsverhältnis der Sozialversicherungspflicht unterliegt.

 

Tz. 2

Stand: EL 147 – ET: 02/2026

Werden zwischen dem Arbeitgeber – "Verband/Verein" – und der (nichtselbstständig) beschäftigten Person Abreden getroffen, durch welche eine Sozialversicherungspflicht ausgeschlossen werden soll, sind diese unwirksam.

 

Tz. 3

Stand: EL 147 – ET: 02/2026

Entscheidendes Merkmal für das Vorliegen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerverhältnisses ist die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers im Rahmen eines arbeits- bzw. sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses. Dies liegt vor, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert und gegenüber dem Arbeitgeber weisungsgebunden ist.

Die sozialgerichtliche Rechtsprechung hat den Begriff des Arbeitnehmers im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ausgeformt. Es besteht weitgehend (nicht vollständig) Deckungsgleichheit mit dem lohnsteuerrechtlichen Arbeitnehmerbegriff. Zur Abgrenzung, insbesondere von selbstständiger Tätigkeit, kann somit auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes sowie des Bundesfinanzhofes herangezogen werden.

S. "Arbeitnehmer des Vereins".

II. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte bei Verbänden und Vereinen

 

Tz. 4

Stand: EL 147 – ET: 02/2026

Neben hauptberuflichen angestellten Arbeitnehmern unterliegen auch solche Mitarbeiter der Sozialversicherungspflicht, die nebenberuflich beschäftigt sind, z. B. Teilzeitbeschäftigte, Aushilfskräfte oder kurzfristig Beschäftigte. Diese Personengruppen unterliegen aber nicht in allen fünf Zweigen des Sozialversicherungsrechts ("Fünf Säulen der Sozialversicherung", nachfolgend Tz. 5) der Versi...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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