Immer häufiger – auch bei Mittelstandstransaktionen (üblicherweise ab einem Kaufpreis von 10 Mio. EUR) – zu sehen ist der Abschluss einer Warranty und Indemnity-Versicherung (W&I), was typischerweise durch den Käufer erfolgt.

Versicherungsschutz: Versichert werden über die W & I Ansprüche aus der Verletzung von Garantien und der Steuerfreistellung im Kaufvertrag. Beachten Sie: Ansprüche wegen Garantieverletzung macht der Käufer direkt gegenüber dem Versicherer geltend; der Verkäufer hat einen sog. "Clean-Exit", muss also nach Vollzug der Transaktion, wenn er sich redlich verhalten hat (kein arglistiges Verschweigen von Mängeln des Unternehmens), nicht mehr mit einer Inanspruchnahme rechnen.

Beraterhinweis Im Idealfall wird der Garantiekatalog aus dem Kaufvertrag vollständig in der Versicherungspolice gespiegelt.

Wesentlich für den Versicherungsschutz ist die Due Diligence. Der Due Diligence-Bericht des Käufers (sowie – soweit vorhanden – das durch den Verkäufer erstellte Legal Factbook) wird mit dem Broker und Versicherer geteilt. Beachten Sie: Themenbereiche, die nicht Gegenstand der Due Diligence waren, sind grundsätzlich nicht versicherbar. Ferner nicht versichert (bzw. nur gegen Aufpreis) sind i.R.d. Due Diligence aufgedeckte (potentiell schadensstiftende) Sachverhalte, so dass der Versicherungsschutz nur für unbekannte Sachverhalte greift.

Aus Käufersicht empfiehlt es sich also,

  • frühzeitig Überlegungen zu den besonders relevanten Garantiebereichen anzustellen,
  • diese i.R.d. Due Diligence ausführlich zu beleuchten und
  • den Due Diligence-Prozess und Bericht sowie den Garantiekatalog aus dem Kaufvertrag mit dem Broker/Versicherer abzustimmen.

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