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Realteilung – Rechtsfragen in der Gestaltungspraxis und ... / 2. Kapitalkontenanpassungsmethode vs. Buchwertanpassungsmethode

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Liegt tatbestandlich ein Fall der Realteilung vor, sind die Buchwerte zwingend fortzuführen.

Kapitalkontenanpassungsmethode: Rechtsprechung und Finanzverwaltung wenden – unter Verweis auf § 16 Abs. 3 S. 2 EStG – die Kapitalkontenanpassungsmethode an, wonach die Buchwerte fortgeführt werden.[30]

 

Beispiel

Gesellschafter der AB-OHG sind A und B. A ist zu 40 % und B zu 60 % am Gewinn und Verlust beteiligt. Die AB-OHG besteht aus zwei Teilbetrieben: dem Teilbetrieb A (BW: 50.000 EUR, TW: 100.000 EUR) und dem Teilbetrieb B (BW: 50.000 EUR, TW: 150.000 EUR). Die Schlussbilanz der AB-OHG sieht wie folgt aus:

 
Bilanz AB-OHG
Aktiva Passiva
Teilbetrieb A 50.000 EUR Kapital A 40.000 EUR
Teilbetrieb B 50.000 EUR Kapital B 60.000 EUR
  100.000 EUR   100.000 EUR

Die AB-OHG soll dergestalt aufgelöst werden, dass A den Teilbetrieb A in sein BV übernimmt und B den Teilbetrieb B. Der BW des Teilbetriebs A übersteigt die Kapitalbeteiligung von A um 10.000 EUR.

Lösung: Da ein Fall der echten Realteilung vorliegt und gem. § 16 Abs. 3 S. 2 EStG die Buchwerte im BV der Realteiler fortzuführen sind und eine Anpassung der Buchwerte demnach im Falle der Realteilung ausscheidet, sind nach der Kapitalanpassungsmethode die Kapitalkonten anzupassen.

 
Teilbetrieb A nach Realteilung
Aktiva Passiva
Teilbetrieb A 50.000 EUR Kapital A 40.000 EUR
    Kapitalanpassung + 10.000 EUR
  50.000 EUR   50.000 EUR

Für B ist ebenfalls eine Kapitalanpassung vorzunehmen.

 
Teilbetrieb B nach Realteilung
Aktiva Passiva
Teilbetrieb B 50.000 EUR Kapital B 60.000 EUR
    Kapitalanpassung ./. 10.000 EUR
  50.000 EUR   50.000 EUR

Dass es im Zuge der Realteilung zu einem Überspringen der stillen Reserven zwischen den Gesellschaftern kommt, ist von der Rechtsprechung anerkannt. Die Realteilung kann gerade mit dem Ziel des Übersprin...

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