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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 15b ... / a) Das Gebot der Folgerichtigkeit

Dr. Peter Handzik
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aa) Allgemeines

 

Rn. 11

Stand: EL 144 – ET: 07/2020

Ausfluss von Art 3 Abs 1 GG und des Rechtsstaatsprinzips (Art 20 Abs 1 GG) ist es, dass der Gesetzgeber gesetzliche Regelungen widerspruchsfrei auszugestalten hat (st Rspr des BVerfG, zB BVerfGE 116, 164).

ab) Wertungen zu § 2b EStG

 

Rn. 12

Stand: EL 144 – ET: 07/2020

BFH v 02.08.2007 IX B 92/07, BFH/NV 2007,2270 hatte in einem AdV-Verfahren ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 2b EStG aF ua wegen fehlender Folgerichtigkeit geäußert. Aber s Rn 18 und BFH v 22.9.2016 IV R 2/13, BStBl II 2017, 165.

ac) Keine automatische Übertragbarkeit auf § 15b EStG

 

Rn. 13

Stand: EL 144 – ET: 07/2020

Diese Wertung lässt sich nicht automatisch auf die Nachfolgevorschrift des § 15b EStG übertragen (differenzierend Herbst, FR 2008, 1003; aA wohl Kohlhaas, DStR 2008, 480), da diese nicht wortgleich ist. Vielmehr ist nach hier vertretener Auffassung jede Vorschrift für sich zu überprüfen.

ad) Kein Wertungswiderspruch zwischen IAB und § 15b EStG

 

Rn. 14

Stand: EL 144 – ET: 07/2020

Das FG BdW v 07.07.2011, 3 K 4368/09, EFG 2011, 1897, Rev, Az des BFH IV R 40/11, sieht allerdings darin keinen Widerspruch, dass der Gesetzgeber einerseits zB es zulässt, dass durch den IAB ein Verlust sich sogar erhöht (§ 7g Abs 1 S 3 EStG), andererseits aber bei § 15b EStG dieser sich auf spätere VZ verlagert. ME sind die unterschiedlichen Rechtsfolgen durch die verschiedenartigen Normzwecke veranlasst (ähnlich FG BdW aaO).

ae) § 15b EStG macht Steuerbegünstigungsvorschriften nicht faktisch gegenstandslos

 

Rn. 15

Stand: EL 144 – ET: 07/2020

Das FG Sachsen v 05.05.2010, 8 K 1853/09, DStRE 2012, 2053, rkr würde einen solchen Verstoß nur in Erwägung ziehen, wenn Steuerbegünstigungsvorschriften wie zB §§ 7g, 7h EStG durch § 15b EStG faktisch gegenstandslos würden. Dies sei aber nicht der Fall, mE zutreffend. Dieselbe Wertung muss für § 7b EStG nF gelten.

af) Ergebnis

 

Rn. 16

Stand: EL 144 – ET: 07/2020

Ein Verstoß gegen das Gebot der Folgerichtigkeit ist somit nicht erkennbar (glA Schuska, DStR 2014, 825, Lindbe...

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