Aufwendungen, die den Grund und Boden eines Vermietungsobjekts betreffen, stehen im wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Einkünften aus VuV, wenn es nicht den Anschaffungsvorgang betrifft. Dann handelt es sich um AK. So gehören Kosten eines Schadstoffgutachtens zu den WK, wenn die Verunreinigung des Bodens durch den Mieter verursacht wurde (BFH BStBl II 2007, 941).

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