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Leitfaden 2024 – Anlage Geno/Ver

Prof. Dr. Gerrit Frotscher
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1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck enthält Angaben zur Steuerbefreiung von Genossenschaften und Vereinen. Die Anlage Geno/Ver ist als Anlage zu dem Vordruck KSt 1 konzipiert.

Alle Eintragungen sind, soweit im jeweiligen Formular nicht anders angegeben, vorzeichengerecht vorzunehmen, negative Beträge also mit Minuszeichen.

Die Anlage ist in 2 Abschnitte unterteilt. Abschnitt 2 wiederum in 3 Unterabschnitte aufgeteilt:

  • Abschnitt 1: Genossenschaften und Vereine i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 14 KStG (Zeilen 1–1c);
  • Abschnitt 2: Genossenschaften und Vereine i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG (Zeilen 3–34):

    • Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung (Zeilen 3–20);
    • Korrekturen der Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung (Zeilen 21–26);
    • Einnahmen/Ausgaben außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung, Betrieb von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, beizufügende Unterlagen (Zeilen 27–34).

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung müssen nach § 5b EStG nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz erstellt und in elektronischer Form an das Finanzamt übermittelt werden.[1]

[1] Zur Anwendung des § 5b EStG bei steuerbegünstigten Körperschaften BMF, Schreiben v. 13.6.2014, IV C 6 – S 2133-b/11/10016 :004, BStBl 2014 I S. 886.

2 Genossenschaften und Vereine i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 14 KStG

Zeilen 1–1c

Von der Körperschaftsteuer befreit sind Genossenschaften sowie Vereine, die auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft im Interesse ihrer Mitglieder tätig sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 14 KStG). Voraussetzung der Steuerbefreiung ist, dass die Einnahmen der Körperschaft aus nicht begünstigten Geschäften höchstens 10 % der Gesamteinnahmen betragen. Diese Voraussetzung wird in Zeilen 1a–1c abgefragt[1] Einzelheiten zu dieser Aufteilung sind auf einem gesonderten Blatt anzugeben und gesondert dem Finanzamt zu übermitteln. Darauf ist in Zeile 1 durch Angabe einer Schlüsselzahl hinzuweisen.

In Zeile 1...

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