Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Frotscher/Drüen, UmwStG § 20 Einbringung von Unternehmen ... / 4.3.3.2 Zwischenwert

Dr. Elisabeth Wöhrle
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 261

§ 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG gestattet, das eingebrachte Betriebsvermögen mit einem zwischen dem Buchwert und dem gemeinen Wert liegenden Zwischenwert zu bewerten. Grundsätzlich kann die übernehmende Gesellschaft den Zwischenwert in seiner Höhe beliebig wählen. Allerdings soll beim Antrag ausdrücklich anzugeben sein, in welcher Höhe oder zu welchem Prozentsatz die stillen Reserven aufgedeckt werden.[1]

 

Rz. 262

Bei der Wahl des Zwischenwerts muss die übernehmende Gesellschaft die in den einzelnen Wirtschaftsgütern steckenden stillen Reserven gleichmäßig aufstocken.[2] Infolgedessen ist eine gezielte, d. h. beliebige Aufstockung des Werts einzelner Wirtschaftsgüter neben der Fortführung des Buchwerts anderer Wirtschaftsgüter unzulässig.

 

Rz. 263

Zwecks gleichmäßiger anteiliger Auflösung der in dem eingebrachten Betriebsvermögen enthaltenen stillen Reserven ist zunächst festzustellen, welche der eingebrachten Wirtschaftsgüter stille Reserven aufweisen und wie hoch diese sind. Die stillen Reserven sind gleichmäßig um den Prozentsatz aufzulösen, der dem Verhältnis des aufzustockenden Betrags (Unterschied zwischen dem Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens und dem Zwischenwert) zum Gesamtbetrag der vorhandenen stillen Reserven des eingebrachten Betriebsvermögens entspricht.

 

Rz. 264

Bei der Aufstockung ist grundsätzlich sowohl das Anlage- als auch das Umlaufvermögen zu berücksichtigen. Auch die vom Einbringenden selbstgeschaffenen immateriellen Wirtschaftsgüter sind mit ihrem Zwischenwert anzusetzen.

 

Rz. 265

Auch steuerfreie Rücklagen sind anteilig aufzulösen.[3]

 

Rz. 266

Ein selbstgeschaffener Firmenwert ist bei der Aufstockung erst zu berücksichtigen, nachdem alle übrigen Wirtschaftsgüter auf ihren gemeinen Wert aufgestockt wurden. Dies entspricht den Grundsätzen über die V...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Literaturauswertung ErbStG/BewG/GrSt (Stand: 31.1.2026) / 3.7 § 198 BewG (Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts)
    11
  • Literaturauswertung ErbStG/BewG/GrSt (Stand: 31.1.2026) / 3.7 § 198 BewG (Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts)
    2
  • Literaturauswertung ErbStG/BewG/GrSt (Stand: 31.1.2026) / 3.7 § 198 BewG (Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts)
    2
  • Lohnsteuerhilfeverein: Bestellung zum Leiter einer Beratungsstelle setzt Bestehen einer Abschlussprüfung voraus
    2
  • Cloer/Hagemann, AStG § 21 AStG Anwendungsvorschriften / 1.1 Aufbau
    1
  • Frotscher/Drüen, UmwStG § 13 Besteuerung der Anteilseign ... / 1.2.1 Relevante Anteilseigner
    1
  • Frotscher/Geurts, EStG § 6a Pensionsrückstellung / 1.6.1 Für Altzusagen: Steuerrechtliches Passivierungswahlrecht
    1
  • Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 7b ... / ba) Steuerbilanz
    1
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 371 Selbstanzeige bei Steuerhin ... / 2.1.3 Auslegung der Norm
    1
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 264 Vollstreckung gegen Nießbraucher
    1
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 348 Ausschluss des Einspruchs / 2.6 Weitere Fälle
    1
  • Baumert/Beth/Thönissen, InsO § 143 Rechtsfolgen / 7.1 Zuständigkeit
    0
  • Frotscher/Geurts, EStG § 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen / 6.1 Bedeutung im Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs
    0
  • Frotscher/Geurts, EStG, EigZulG § 1Anspruchsberechtigter / 1 Persönlicher Geltungsbereich
    0
  • Literaturauswertung ErbStG/BewG/GrSt (Stand: 31.1.2026) / 3.7 § 198 BewG (Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts)
    0
  • Literaturauswertung ErbStG/BewG/GrSt (Stand: 31.1.2026) / 2.10 § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen)
    0
  • Sauer, SGB III § 159 Ruhen bei Sperrzeit / 2.9.1 Verfahren bei Eintritt von Arbeitslosigkeit
    0
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93 Auskunftspflicht der Beteili ... / 5.4.2 Voraussetzungen
    0
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 219 Zahlungsaufforderung bei Ha ... / 3.3 Rechtsbehelfe
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Kommentar: Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz
Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz
Bild: Haufe Shop

Konsequent an den Bedürfnissen der Beratungspraxis ausgerichtet bieten die beiden Bände eine verlässliche Kommentierung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes. Viele Beispiele und Übersichten geben einen umfassenden Zugriff auf die komplexe Gesetzesmaterie.


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren