10 %

Als Eigenkapital werden mindestens 10 % der Gesamtkosten verlangt. Besitzt einer der Eigentümer einen Miteigentumsanteil von mindestens 25 %, so muss in der Regel eine Bonitätsprüfung des Eigentümers vorgenommen werden. Die Bonitätsprüfung wird auch verlangt, wenn einer der Miteigentümer mehr als 10 Wohneinheiten innerhalb der WEG besitzt.

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