Dieses Programm fördert die nachhaltige Dachbegrünung in Berlin.

10.1 Antragsberechtigt

Antragsberechtigt für diese Förderung sind:

  • Grundeigentümer,
  • sonstige Verfügungsberechtigte,
  • Erbbauberechtigte,
  • Initiativgruppen,
  • Interessengruppen,
  • Vereine,
  • Begegnungsstätten und
  • Seniorenheime.

10.2 Was wird gefördert?

100 m2

Gefördert wird die Dachbegrünung von Freiflächen auf Wohn-, Büro- und Gewerbegebäuden sowie Garagenflächen. Allerdings müssen diese mindestens 100 m2 groß sein. Zudem muss sich die Fläche in Berlin befinden.

Gefördert werden 3 Bereiche:

  • Planung und Beratung,
  • Reguläre Förderung,
  • Green Roof Lab.

10.3 So erfolgt die Förderung

10.3.1 Planung und Beratung

Bis 10.000 EUR

Gefördert werden 50 % der Planungs- und Beratungskosten, maximal aber 10.000 EUR je Gebäude.

10.3.2 Reguläre Förderung

Hier wird die Dachbegrünung von Berliner Bestandsgebäuden gefördert, die innerhalb eines bestimmten städtischen Fördergebiets liegen. Welche das sind, kann man auf der Webseite www.gruendachplus.de sehen.

Bis 60.000 EUR

Gefördert werden 75 % der Material- und Ausführungskosten, jedoch nicht mehr als 60 EUR/m2, insgesamt maximal 60.000 EUR je Gebäude.

10.3.3 Green Roof Lab

Hier werden besonders innovative, experimentelle, partizipative oder gemeinwohlorientierte Dachbegrünungsvorhaben mit Vorbildcharakter gefördert. Es kann sich dabei um Bestandsgebäude oder auch Neubauten handeln. In Ausnahmefällen müssen diese nicht innerhalb des begrenzten städtischen Fördergebiets liegen.

100 %

Ein Förderausschuss entscheidet darüber, in welcher Höhe das Objekt gefördert wird. Möglich sind bis zu 100 % der Material- und Ausführungskosten.

10.4 Weitere Förderbedingungen

Neben den obigen Förderbedingungen müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden.

 
Voraussetzung erledigt
Mit der Maßnahme muss innerhalb eines Jahres nach der Bewilligung begonnen werden.  
Für Unternehmer müssen die De-minimis-Regelungen beachtet werden.  
Die begrünten Dachflächen müssen mindestens 10 Jahre ab Fertigstellung noch in einem gepflegten und funktionsfähigen Zustand sein.  
Die Fertigstellungspflege muss durch einen Fachunternehmer durchgeführt werden.  
Es müssen die technisch-fachlichen Maßgaben der Richtlinie für Planung, Bau und Instandhaltung von Dachbegrünungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e. V. angelegt werden.  

10.5 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt in 2 Schritten. Im 1. Schritt ist die Vorplanung vorzulegen. Im 2. Schritt erfolgt der Hauptantrag. Alle notwendigen Informationen und Formulare erhält man auf der Webseite www.gruendachplus.de.

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