Entscheidungsstichwort (Thema)
Kosten einer Abschiedsfeier
Leitsatz (redaktionell)
Aufwendungen für eine Abschiedsfeier anlässlich eines Arbeitgeberwechsels können als Werbungskosten zu berücksichtigen sein.
Normenkette
EStG § 12 Nr. 1 S. 2, § 9 Abs. 1 S. 1
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Aufwendungen für eine Abschiedsfeier anlässlich eines Arbeitgeberwechsels des Klägers als Werbungskosten zu berücksichtigen sind.
Der Kläger wurde für das Streitjahr 2010 zusammen mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagt. Er ist Diplom-Ingenieur Fachrichtung Maschinenbau und war bei der Firma A. AG in A-Stadt, bzw. ab 1.5.2010 bei der B. AG als Rechtsnachfolgerin der A. AG, als leitender Arbeitnehmer beschäftigt. Seine Tätigkeit endete dort nach 13jähriger Betriebszugehörigkeit im Jahr 2010. Nach der Lohnsteuerbescheinigung für 2010 bezog er noch bis zum Jahresende Arbeitslohn von der B. AG. Im Oktober 2010 nahm der Kläger eine Lehrtätigkeit an der Fachhochschule C., Abteilung A-Stadt, im Fachbereich Maschinenbau auf.
Anlässlich seines Arbeitgeberwechsels lud der Kläger im Juni 2010 für Donnerstag, den 23.9.2010 ab 18.00 Uhr in das Hotel-Restaurants D. ein. Die Einladung richtete er ausschließlich an Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Vorgesetzte, Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner, Vertreter von Behörden, Verwaltung und Verbänden sowie Experten aus Forschung und Wissenschaft. Zugleich wies der Kläger auf die Möglichkeit der Übernachtung im Hotel-Restaurant D. hin. Die Anmeldungen zur Feier konnten beim Kläger persönlich oder bei seiner Sekretärin Frau E. abgegeben werden. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Einladung Bezug genommen.
Nach der vom Kläger erstellten Gästeliste sagten 92 Personen ihre Teilnahme zu. Nach der Feier...