Dipl.-Kffr. Cordula Schneider
Zusammenfassung
Mit Mitarbeitergespräch meinen wir einen regelmäßig stattfindenden Gedankenaustausch zwischen Chefs und Mitarbeitern. Häufig bleibt es aber bei einem "netten" Gespräch – das einzige Ergebnis ist oft die Gehaltserhöhung. Damit wird die eigentliche Chance eines solchen Gesprächs verschenkt. Dieser Beitrag zeigt, wie Entwicklungsgespräche mit den 3 Phasen Vorbereitung, Durchführung und Zielbeobachtung konsequent zur Mitarbeiterentwicklung genutzt werden können.
Das Warum?
Folgende Funktionen sollte das Gespräch haben:
- Rückblick auf das vergangene Jahr (max. 30 – 40 % der Zeit),
- Vorschau auf das kommende Jahr, eventuell mit konkreten Zielvereinbarungen (60 – 70 % der Zeit).
- Motivation ("Fordern und Fördern"),
- Vorbeugung gegen zu wenig Beachtung von unauffälligen Mitarbeitern,
- das "besondere Gespräch", d. h. das Jahresgespräch sollte für Vorgesetzten und Mitarbeiter ein echtes Highlight sein.
Bei diesen Gesprächen stehen die Bedürfnisse und die Entwicklung der Mitarbeiter im Mittelpunkt.
Damit unterscheidet es sich grundlegend von einem "Kritikgespräch". Wenn Sie negatives Feedback geben müssen, sollten Sie das immer zeitnah zum ersten "Störgefühl" tun. Die Verteilung nach dem Leistungsniveau Ihrer Mitarbeiter entspricht wahrscheinlich der Verteilung in den meisten Kanzleien:
- 10 % High Performer (die Top-Kräfte),
- 70 % Middle Performer (die "Gutleister"),
- 20 % Low Performer (die "Schlechtleister")
Schauen Sie sich Ihre Mitarbeiter daraufhin einmal an. Führen sie Entwicklungsgespräche mit allen Mitarbeitern – insbesondere auch mit den Gutleistern. Sie sind die Unauffälligen in der Kanzlei. Und warten Sie nicht bis Mitarbeiter um ein solches Gespräch bitten – führen Sie es auf jeden Fall. Gerade in Kanzleien ist ein großer Teil an introvertierten Mitarbeitern unterweg...