BMF, 16.5.2006, IV A 7 - S 0090 - 11/06
Mit der Bitte um Kenntnisnahme werden die auf den Internet-Seiten des BMF (Rubrik Steuern – Veröffentlichungen zu Steuerarten – Abgabenordnung) veröffentlichten Hinweise über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2005 übersendet.
Anlage Statistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2005
BMF 4.5.2006
Das Bundesministerium der Finanzen hat aus den Einspruchsstatistiken der Steuerverwaltungen der Länder die folgenden Daten zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2005 zusammengestellt:
Unerledigte Einsprüche am 1.1.2005 | 2.208.449 | |||
Eingegangene Einsprüche | 4.492.567 | |||
(Veränderung gegenüber Vorjahr: | + 26,9 %) | |||
Erledigte Einsprüche | 3.793.545 | |||
(Veränderung gegenüber Vorjahr: | + 3,5 %) | |||
davon erledigt durch Rücknahme des Einspruchs | 775.137 (= 20,4 %) | |||
Abhilfe | 2.506.689 (= 66,1 %) | |||
Einspruchsentscheidung | 511.719 (= 13,5 %) | |||
Unerledigte Einsprüche am 31.12.2005 | 2.907.471 |
„Masseneinsprüche”, die wegen angeblicher Verfassungswidrigkeit von Rechtsnormen eingelegt wurden, sind in der Statistik nur teilweise enthalten.
Abhilfen beruhen häufig darauf, dass erst im Einspruchsverfahren Steuererklärungen abgegeben oder Aufwendungen geltend gemacht bzw. belegt werden. Aus einer Abhilfe kann daher nicht „automatisch” geschlossen werden, dass der angefochtene Bescheid fehlerhaft war.
Ferner kann auch keine Aussage zum Anteil der von den Steuerbürgern angefochtenen Verwaltungsakte getroffen werden. Hierfür müsste die Zahl der jährlich erlassenen Verwaltungsakte bekannt sein. Daten hierzu liegen dem BMF nicht vor, zumal mit dem Einspruch nicht nur Steuerbescheide angefochten werden können, sondern auch sonstige von den Finanzbehörden erlassene Verwaltungsakte, wie z.B. die Anordnung einer Außenprüfung, die Ablehnung einer Stundung oder eines Steuererlasses.
Normenkette
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