Entscheidungsstichwort (Thema)

Divergenz, Verfahrensmangel

 

Leitsatz (NV)

1. Die nicht näher begründete Behauptung, das FG sei von der aus einem bestimmten Urteil des BFH eindeutig erkennbaren und nach wie vor maßgeblichen Rechtsauffassung abgewichen, reicht zu der gebotenen schlüssigen Darlegung einer Divergenz i. S. von §115 Abs. 2 Nr. 2 FGO nicht aus.

2. Mit dem Vortrag, das FG habe bei der Auswertung der Beweiserhebung die gesetzlichen Auslegungsregeln nicht beachtet und gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen, wird kein die Zulassung der Revision rechtfertigender Verfahrensmangel bezeichnet.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 2 Nrn. 2-3, Abs. 3 S. 3

 

Verfahrensgang

FG Rheinland-Pfalz

 

Fundstellen

Haufe-Index 302854

BFH/NV 1999, 57

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