Zusammenfassung
Der oder die Patientenbeauftragte der Bundesregierung hat darauf hinzuwirken, dass die Belange von Patienten berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich ihrer Rechte auf umfassende und unabhängige Beratung sowie objektive Information durch Leistungserbringer, Kostenträger und Behörden im Gesundheitswesen. Der oder die Patientenbeauftragte wird von der Bundesregierung bestellt.
Sozialversicherung: In den §§ 140f bis 140h SGB V finden sich die Vorschriften über die Beteiligung von Patienten und zum Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patienten. Das Nähere zum Amt, zu der Aufgabe und zu den Befugnissen ist in § 140h SGB V geregelt.
1 Benennung
Der oder die Patientenbeauftragte wird durch die Bundesregierung bestimmt. Die Amtszeit endet, außer im Falle der Entlassung, mit dem Zusammentreten eines neuen Bundestages.
2 Person
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat Frau Prof. Dr. Claudia Schmidtke zur neuen Patientenbeauftragten der Bundesregierung berufen.
Die Patientenbeauftragte ist wie folgt zu erreichen:
Büro der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
Telefon 030 18 441-3424, Fax 030 18 441-4499
E-Mail: patientenbeauftragte@bmg.bund.de, Internet: www.patientenbeauftragte.de
3 Aufgaben/Ziele
Die Patientenbeauftragte soll in unabhängiger und beratender Funktion die Weiterentwicklung der Patientenrechte unterstützen und Sprachrohr für Patienteninteressen in der Öffentlichkeit sein.
Sie sorgt dafür, dass die Interessen von Patienten stärker beachtet werden. Sie fördert die Weiterentwicklung der Patientenrechte und setzt sich für die Schaffung von Beteiligungsmöglichkeiten für Patienten im Gesundheitswesen ein. Die Patientenbeauftragte verbessert die Transparenz im Gesundheitswesen und bringt im ständigen Dialog mit Patientenverbänden und Organisationen die Belange der Patienten in die Öffentlichkeit ein. Bürger können sich mit ihren Anfragen und Beschwerden an sie wenden.
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