In der Krankenversicherung liegt dem Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte als beitragspflichtige Einnahme für den Kalendertag mindestens ein Betrag i. H. v. 1/90 der monatlichen Bezugsgröße zugrunde.[1]

Die beitragspflichtige Einnahme für den Mindestbeitrag liegt im Jahr 2024 bei monatlich 1.178,33 EUR (2023: 1.131,67 EUR).

Aus der für den freiwillig Versicherten jeweils in Betracht kommenden beitragspflichtigen Einnahme und dem für den Versicherten maßgebenden Beitragssatz (allgemeiner oder ermäßigter Beitragssatz, Kassenindividueller Zusatzbeitrag) errechnet sich der Mindestbeitrag.

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