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OLG Köln Urteil vom 03.06.2011 - 25 UF 024/10

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Verfahrenskostenhilfe und Kosten der Mediation

 

Leitsatz (amtlich)

Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe kann in Fällen, in dem das Gericht die Mediation vorgeschlagen und das Verfahren ausgesetzt hat, es terminlos gestellt wird oder ruht, auch für die Kosten einer gerichtsnahen oder gerichtsinternen Mediation gewährt werden; bei bereits im Übrigen bereits gewährter Prozesskostenhilfe werden solche Mediationskosten von der gewährten Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe umfasst.

 

Normenkette

FamFG §§ 76 ff.; ZPO §§ 114 ff

 

Verfahrensgang

AG Köln (Aktenzeichen 312 F 143/09)

 

Tenor

Es wird festgestellt, dass die dem Antragsteller bewilligte ratenfreie Prozesskostenhilfe sich auf die Kosten eines gerichtsnahen Mediationsverfahren erstreckt.

 

Gründe

I. Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des am 28.8.2005 geborenen Kindes M.. M. lebt bei der allein sorgeberechtigten Kindesmutter. Im vorliegenden Verfahren streiten die Kindeseltern um die Ausgestaltung des Umgangsrechts, vor allem über die Frage, ob M. beim Vater übernachten darf. Durch die angefochtene Entscheidung hat das Familiengericht den Umgang im Einzelnen geregelt, darunter auch Übernachtungen von Freitag auf Samstag alle 14 Tage. Hiergegen hat die Kindesmutter Beschwerde eingelegt. Der Senat hat nach Anhörung des Kindes sowie des Jugendamtes eingehend mit allen Beteiligten die Gründe für die Probleme bei der Ausgestaltung des Umgangsrechts erörtert. Er ist dabei zu der Überzeugung gelangt, dass die Probleme nicht im Verhältnis Vater - Kind liegen, sondern im Verhältnis der Eltern zueinander. Der Senat hat sodann im Einverständnis der Parteien das Verfahren terminlos gestellt, damit die Parteien den Versuch unternehmen können, unter Hinzuschaltun...

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