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Vorsteuerberichtigung, Kleinunternehmer

Michael Winter
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Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Kleinunternehmer
  • Wechsel zur Regelbeteuerung
  • Wechsel zum Kleinunternehmer

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser "Das richtige Konto"
Kotenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenrahmen Bilanz/GuV-Position
nachträglich abziehbare Vorsteuer, § 15 a UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter 1556 1396   Sonstige Vermögensgegenstände
Zurückzuzahlende Vorsteuer, § 15a Abs. 1 UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter 1557 1397   Sonstige Verbindlichkeiten
Sonstige betriebliche Erträge 2709 4830   Sonstige betriebliche Erträge

So kontieren Sie richtig!

Kleinunternehmer sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Bei Kleinunternehmern, die zur Regelbesteuerung wechseln und umgekehrt, liegt eine Änderung der Verhältnisse vor. Es kann daher eine Vorsteuerberichtigung gemäß § 15 a UStG in Betracht kommen, wenn die Bagatellgrenze von 1.000 EUR überschritten wird und auch die anderen Voraussetzungen vorliegen. Bei einem Wechsel zur Kleinunternehmerregelung ändern sich die Verhältnisse zum Nachteil des Unternehmers. Er bucht seine Rückzahlung auf das Konto "Zurückzuzahlende Vorsteuer, § 15a Abs. 1 UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter" 1557 (SKR 03) bzw. 1397 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Zurückzuzahlende Vorsteuer

an Sonstige betriebliche Aufwendungen

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kleinunternehmer wechselt zur Regelbesteuerung

Herr Huber ist Kleinunternehmer und deshalb vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Er erwirbt am 10.5.05 einen Firmen-Pkw für 20.000 EUR zuzüglich 19 % = 3.800 EUR Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer kann er im Jahr 05 nicht als Vorsteuer abziehen.

Buchungsvorschlag: Kauf des Firmen-Pkw

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0320/0520 Pkw 23.800 1200/1800 Bank 23.800

Ab dem 1.1.06 muss Herr Huber von der Steuerfreiheit als Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung wechseln, weil er im Vorjahr 05 den Grenzwert von 22.000 EUR (ab 202...

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