1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung

 

Sachverhalt

Zwischen einem 100-prozentigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH und der GmbH als Arbeitgeber besteht folgende Vereinbarung:

  • Gehalt des Geschäftsführers: 4.000 EUR monatlich,
  • Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung: 50 % der monatlich zu zahlenden Versicherungsprämie (private Krankenversicherung 280 EUR, Pflegeversicherung 40 EUR), Basisschutz private Kranken- und Pflegeversicherung 200 EUR.

In den ELStAM des Geschäftsführers ist die Steuerklasse I, kein Kinderfreibetrag und Kirchensteuerpflicht (9 %) eingetragen.

Was ist bei der Entgeltabrechnung zu beachten?

Ergebnis

Die Einstufung des GmbH-Geschäftsführers als Arbeitnehmer ist in den verschiedenen Rechtsgebieten nicht einheitlich geregelt.

  • Arbeitsrechtlich gilt der Gesellschafter-Geschäftsführer nicht als Arbeitnehmer.
  • Steuerrechtlich gilt der GmbH-Geschäftsführer immer als Arbeitnehmer, wenn ein Anstellungsvertrag vorliegt. Der Geschäftsführer erzielt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
  • Sozialversicherungsrechtlich ist bei einem 100-prozentigen Gesellschafter keine Einstufung als Arbeitnehmer vorzunehmen. Er ist sozialversicherungsfrei in allen Zweigen. Es erfolgt keine Anmeldung zur Sozialversicherung. Der GmbH-Geschäftsführer kann sich unabhängig von der Höhe des Gehalts privat krankenversichern. Die Versicherungspflichtgrenzen sind nicht zu beachten.
 
Gehalt   4.000,00 EUR
Zuschuss private Krankenversicherung (lohnsteuerpflichtig)   140,00 EUR
Zuschuss private Pflegeversicherung (lohnsteuerpflichtig)   20,00 EUR
Bruttoverdienst   4.160,00 EUR
Lohnsteuer[1] 798,83 EUR  
Solidaritätszuschlag 0,00 EUR  
Kirchensteuer 71,89 EUR  
Gesamt   - 870,72 EUR
Sozialversicherungsbeiträge gesamt   - 0,00 EUR
Gesetzliches Netto = Auszahlungsbetrag   3.289,28 EUR
[1] Die Lohnsteuer wurde hier mit dem Lohn- und Gehaltsrechner ermittelt, da die Besonderheiten zur Vorsorgepauschale (keine RV, KV ohne steuerfreien Arbeitgeberzuschuss, private KV mit – hier angenommenen – 200 EUR Basisschutz) berücksichtigt werden müssen.

2 Dienstwagen ohne Fahrtenbuch

 

Sachverhalt

Zwischen einem 100-prozentigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH und der GmbH als Arbeitgeber bestehen folgende Vereinbarungen:

  • Geschäftsführergehalt beträgt 4.000 EUR monatlich,
  • unentgeltliche Gestellung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung.

Der Brutto-Listenpreis des Firmenwagens beträgt 48.595 EUR. Die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt 35 km. Ein Fahrtenbuch wird nicht geführt.

Laut ELStAM hat er die Steuerklasse I, keinen Kinderfreibetrag und unterliegt der Kirchensteuerpflicht (9 %). Er ist privat kranken- und pflegeversichert (Basisschutz 200 EUR).

Was ist bei der Entgeltabrechnung zu beachten?

Ergebnis

Die Einstufung des GmbH-Geschäftsführers als Arbeitnehmer ist in den verschiedenen Rechtsgebieten nicht einheitlich geregelt.

  • Arbeitsrechtlich gilt der Gesellschafter-Geschäftsführer nicht als Arbeitnehmer.
  • Lohnsteuerrechtlich gilt der GmbH-Geschäftsführer immer als Arbeitnehmer, wenn ein Anstellungsvertrag vorliegt. Der Geschäftsführer erzielt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
  • Sozialversicherungsrechtlich ist bei einem 100-prozentigen Gesellschafter keine Einstufung als Arbeitnehmer vorzunehmen. Er ist sozialversicherungsfrei in allen Zweigen. Es erfolgt keine Anmeldung zur Sozialversicherung. Der GmbH-Geschäftsführer kann sich unabhängig von der Höhe des Gehalts privat krankenversichern. Die Versicherungspflichtgrenzen sind nicht zu beachten.

Die Ermittlung des geldwerten Vorteils für die private Pkw-Nutzung erfolgt nach der 1-%-Methode zzgl. 0,03 % für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Alternativ könnte auch ein Fahrtenbuch geführt und der geldwerte Vorteil nach den tatsächlichen Kosten berechnet werden.

 
Gehalt   4.000,00 EUR
Geldwerter Vorteil (1 % v. 48.500 EUR)   485,00 EUR
Geldwerter Vorteil (0,03 % v. 48.500 EUR x 35 km)   509,25 EUR
Bruttoverdienst   4.994,25 EUR
Lohnsteuer (bei 200 EUR Basisschutz private KV) 1.102,33 EUR  
Solidaritätszuschlag 0,00 EUR  
Kirchensteuer 99,20 EUR  
Gesamt   - 1.201,53 EUR
Sozialversicherungsbeiträge gesamt   - 0,00 EUR
Netto   3.792,72 EUR
Abzug geldwerter Vorteil Kfz-Nutzung   - 994,25 EUR
Auszahlungsbetrag   2.798,47 EUR

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