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Flexible Arbeitszeit: Störfälle und nachträgliche Entgel ... / 5.1 Summenfelder-Modell

Michael Schulz
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Der Arbeitgeber stellt für die Zeit der Arbeitsphase einer Wertguthabenvereinbarung die SV-Luft zwischen

  • der Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Versicherungszweiges und
  • des in diesem Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts

fest. Diese Feststellung erfolgt vom Zeitpunkt der tatsächlichen Bildung des Wertguthabens an und muss mindestens kalenderjährlich erfolgen.

5.1.1 Bildung SV-Luft

Nach der erstmaligen Bildung von Wertguthaben ist auch dann die SV-Luft zu bilden, wenn im jeweiligen Monat kein weiteres Wertguthaben gebildet wurde. Dabei sind alle Zeiten, in denen Beitragspflicht zum jeweiligen Versicherungszweig besteht, also auch Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld, mit einzubeziehen. Verringert sich das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, erhöht sich die SV-Luft entsprechend.

Keine SV-Luft für beitragsfreie Zeiten oder Freistellungen

Die SV-Luft ist nicht zu bilden für Zeiten,

  • die beitragsfrei sind[1]
  • in denen der Arbeitnehmer aufgrund des Wertguthabens eine Freistellung von der Arbeit erhalten hat, wenn in diesen Zeiten kein weiteres Wertguthaben erzielt wurde.

Die für die einzelnen Kalenderjahre der Arbeitsphase der flexiblen Arbeitszeitregelung festgestellte SV-Luft je Versicherungszweig wird summiert. Die SV-Luft ist immer nur für die Versicherungszweige festzustellen, zu denen im Zeitpunkt des Aufbaus des Wertguthabens Versicherungspflicht besteht. Im Übrigen bleibt eine für einen Versicherungszweig ermittelte SV-Luft bestehen, wenn in diesem Versicherungszweig die Versicherungspflicht enden sollte.

[1]

S. Beitragsfreiheit.

5.1.2 Berücksichtigung von Entgelt im Störfall

Im Störfall wird das gesamte Entgeltguthaben als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt berücksichtigt. Dazu zählen ggf. auch etwaige Wertzuwächse, Zinsen o. Ä. Dies erfolgt höchstens bis zu der für den einzelnen Versic...

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1 Nicht vereinbarungsgemäße Verwendung des Entgeltguthabens bei Störfällen 1.1 Definition Wertguthaben Das Wertguthaben umfasst neben den Arbeitsentgelten aus einer Beschäftigung auch die auf diese Arbeitsentgelte entfallenden Arbeitgeberanteile am ...

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