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Anwartschaftsversicherung (PKV)

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Zusammenfassung

 
Begriff

Die Anwartschaftsversicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist eine spezielle Versicherungsform, die es ermöglicht, den bestehenden privaten Krankenversicherungsschutz vorübergehend ruhen zu lassen, ohne die Rechte und Vorteile des bisherigen Vertrages zu verlieren. Ein Leistungsanspruch besteht in dieser Zeit nicht.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Das Recht auf eine Anwartschaft ist im Versicherungsvertragsgesetz § 204 Abs. 4 festgeschrieben.

Sozialversicherung

1 Typische Anwendungsfälle

Anwartschaftsversicherungen der PKV richten sich an Personen, die bereits privat krankenversichert sind und ihre Versicherung aus verschiedenen Gründen, wie etwa einem Jobwechsel, Arbeitslosigkeit oder einem verringerten Gehalt, vorübergehend unterbrechen möchten bzw. müssen. Dabei haben sie die Absicht, später wieder in ihre private Krankenversicherung zurückzukehren. Voraussetzung für eine Anwartschaft ist das Bestehen einer privaten Krankenversicherung.

Typische Lebenssituationen bzw. Personengruppen, in denen/für die eine Anwartschaftsversicherung in der PKV eine Möglichkeit sein kann:

  • Beginn einer Ausbildung
  • Wechsel zu einer neuen oder anderen Beschäftigung mit gesetzlicher Pflicht zur Krankenversicherung
  • Bei Entstehen von Versicherungspflicht durch Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze
  • Bei längerer, zeitlich begrenzter beruflicher Tätigkeit im Ausland, also Versicherungspflicht im Gastlandes besteht
  • Übergang in die Arbeitslosigkeit nach Aufgabe der beruflichen Tätigkeit
  • Anspruch auf Familienversicherung
  • Angehörige von Bundeswehr, Bundes- und Landespolizei, Berufsfeuerwehr oder im Justizvollzugsdienst, die Anspruch auf Heilfürsorge haben

2 Große und kleine Anwartschaft

In der PKV gibt es zwei verschiedene Varianten, um eine Anwartschaftsversicherung durchzuführen.

2.1 Kleine Anwartschaft

Die sogenannte kleine Anwartschaft friert...

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