Der Tarifvertrag zur sozialen Absicherung ist mit Wirkung vom 31.12.2009 außer Kraft getreten. Eine Nachfolgeregelung wurde nicht vereinbart.

Der ungekündigte Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte (RatSchTV Ang) vom 9.1.1987 galt nach seinem Geltungsbereich nie für Angestellte im Tarifgebiet Ost.

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