(1) 1Für eine Laufbahn der Laufbahngruppe 1 dauert der Vorbereitungsdienst für das erste Einstiegsamt mindestens sechs Monate. 2Zeiten im öffentlichen Dienst können auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden.

 

(2) 1Für eine Laufbahn der Laufbahngruppe 1 dauert der Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt zwei Jahre. 2Er besteht aus einer fachtheoretischen und einer berufspraktischen Ausbildung. 3Die fachtheoretische Ausbildung dauert insgesamt mindestens sechs Monate.4Soweit dies in den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen bestimmt ist, können Zeiten einer geeigneten beruflichen Ausbildung oder Fortbildung im Umfang von höchstens achtzehn Monaten auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden.

 

(3) 1Für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 schließt der Vorbereitungsdienst mit der Feststellung ab, ob die Beamtin oder der Beamte das Ziel des Vorbereitungsdienstes erreicht hat. 2Die für die Gestaltung der Laufbahn zuständige oberste Landesbehörde kann Prüfungen vorschreiben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge