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Geltungsbereich des TVöD (§ 1 TVöD) / 6.8.1 Die geringfügige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV)

Klaus Beckerle
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Die geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV unterfällt uneingeschränkt dem Geltungsbereich des TVöD. Die entsprechende Person ist Teilzeitbeschäftigter gemäß § 24 Abs. 2 TVöD und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Sinne des TzBfG (§ 2 Abs. 2 TzBfG). Damit wird der Rechtsprechung des BAG und EuGH sowie dem Diskriminierungsverbot von Teilzeitkräften in § 4 Abs. 1 TzBfG Rechnung getragen.[1]

Konsequenzen für die Praxis:

1. Anspruch auf anteiliges Entgelt:

Alle geringfügig Beschäftigten nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV eines TVöD-Arbeitgebers haben Anspruch auf TVöD-Entgelt. Daraus folgt u. a.:

  • Sie sind einzugruppieren.
  • Sie haben Anspruch auf anteiliges TVöD-Entgelt (§ 24 Abs. 2 TVöD).
  • Sie haben Anspruch auf anteiliges Leistungsentgelt nach § 18 TVöD.
  • Sie haben Anspruch auf anteilige Jahressonderzahlung.
  • Sie haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 22 TVöD, also auch während der ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses.
  • Sie haben Anspruch auf Urlaub nach TVöD.

Bei der Einstellung eines Beschäftigten auf geringfügig entlohnter Basis ist jeweils konkret die maximal zulässige Stundenzahl der Beschäftigung zu ermitteln.

 
Praxis-Beispiel

A wird zum 1.3.2024 bei einer Gemeinde in Baden-Württemberg in Entgeltgruppe 5 Stufe 1 als geringfügig Beschäftigte eingestellt. Ihr Monatsgehalt soll 520 EUR betragen. Sie verfügt über keine einschlägige Berufserfahrung.

 
Monatsentgelt nach Tabelle 2.928,99 EUR    
  2.928,99 EUR : 169,57 Std. = 17,27 EUR/Std.

Jahressonderzahlung 2024

Durchschnittsbetrag nach § 20 TVöD (84,51 % von 2.928,99 EUR)
2.475,29 EUR

: 12 Monate =

206,27 EUR/

: 169,57 Std. =
1,22 EUR/Std.
Entgelt/Stunde insgesamt     18,49 EUR/Std.

Das Stundenentgelt beträgt sonach 18,49 EUR.

538 EUR : 18,49 EUR ergibt eine maximale monatliche Stundenzahl von 29,10 Stunden bz...

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