Die Tätigkeitsmerkmale werden an die neuen Aus- und Fortbildungsgänge angepasst und die aktualisierten Berufsbezeichnungen aufgenommen. Die Bezeichnung "Schwimmmeistergehilfen" und die Bezeichnung "Geprüfte Schwimmmeister" wird durch die Bezeichnung "Fachangestellte für Bäderbetriebe" ersetzt. Zugleich wird das Eingruppierungsniveau angehoben. Fachangestellte für Bäderbetriebe sind jetzt von EG 5 bis EG 8 statt von EG 3 bis EG 6 und geprüfte Meister von EG 8 bis EG 9b statt von EG 5 bis EG 9a eingruppiert. Von der Entgeltgruppe 3 werden Beschäftigte erfasst, die lediglich die Wasseraufsicht, nicht aber auch weitere Aufgaben von Fachangestellten für Bäderbetriebe, wie z. B. die Wasseraufbereitung und die Überprüfung der Wasserqualität auszuüben haben. Von der Entgeltgruppe 4 werden die Beschäftigten erfasst, die die Aufgaben von Fachangestellten für Bäderbetriebe mit Abschlussprüfung auszuüben haben, aber nicht über diese Abschlussprüfung verfügen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge