Hochschuldozentin, Hochschuldozent1) |
|
Oberassistentin, Oberassistent1) |
|
Oberingenieurin, Oberingenieur |
|
Professorin, Professor 2) |
|
Professorin, Professor an einer Kunsthochschule 3) |
|
Professorin, Professor an einer wissenschaftlichen Hochschule 3) |
|
Universitätsprofessorin, Universitätsprofessor 3) |
|
1) Erhält eine Stellenzulage nach Anlage 10, soweit als Oberärztin oder Oberarzt einer Hochschulklinik tätig.
2) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe C 3 (kw).
3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe C 3 (kw) oder C 4 (kw).
4) Nur an einer wissenschaftlichen Hochschule, die nach Landesrecht weder Universität ist, noch einer Universität gleichgestellt ist.
5) Soweit die Hochschule das Recht zur Promotion und Habilitation besitzt.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen