Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Befristete Arbeitsverträge / 6.1 Allgemeines

Jutta Schwerdle
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Das befristete Arbeitsverhältnis endet mit Zeitablauf, Bedingungseintritt usw. automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Damit finden die gesamten Kündigungsschutzvorschriften keine Anwendung.

Während der Laufzeit der Befristung ist der Arbeitsvertrag grundsätzlich nicht ordentlich kündbar[1], es sei denn, die Kündigungsmöglichkeit ist tarifvertraglich (so in § 30 TVöD, näher oben Ziffer 4.7/5.3, oder im einzelnen Arbeitsvertrag) ausdrücklich vereinbart (§ 15 Abs. 3 TzBfG).

Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt dagegen immer möglich, wenn die Voraussetzungen des § 626 BGB vorliegen.[2]

Ist das Arbeitsverhältnis befristet für längere Zeit als 5 Jahre vereinbart worden[3], so kann es von dem Arbeitnehmer – nicht jedoch vom Arbeitgeber – nach Ablauf von 5 Jahren gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate (§ 15 Abs. 4 Satz 2 TzBfG).

Weitere Auswirkungen auf den Arbeitnehmer sind:

  • Beim unbefristeten Arbeitsverhältnis behält ein Arbeitnehmer, wenn er durch Arbeitsunfähigkeit – wie Krankheit – unverschuldet an der Arbeit gehindert ist, seinen Lohnanspruch auf die Dauer von bis zu 6 Wochen.
  • Endet jedoch ein befristetes Arbeitsverhältnis in einem solchen Fall vor Ablauf dieser Zeit, so verliert der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung mit dem Datum der Beendigung.
  • Wird ein Arbeitnehmer zu einer Wehrübung einberufen, so ruht sein normales Arbeitsverhältnis während dieser Zeit, § 2 Abs. 1 ArbeitsplatzschutzG (ArbPlSchG).

    Demgegenüber wird ein befristetes Arbeitsverhältnis durch die Wehrübung nicht verlängert. Der Vertrag endet mit dem vorgesehenen Endtermin, auch wenn dieser Termin in die Zeit des Grundwehrdienstes oder einer Wehrübung fällt.

  • § 17 MuSchG – das Kündigungsverbot bei Schwangerschaft und nach der Entbindung bzw. nach ein...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Eingruppierung – Entgeltordnung TVöD-Bund / 9.14.2 Ständige Unterstellung durch ausdrückliche Anordnung
    2
  • Freibeträge: Lohn- und einkommensteuerliche Bewertung / 4.1 ELStAM-Freibetrag
    1
  • TV-L - Entgeltordnung / Entgeltgruppe 6
    1
  • Anlage 1a zum BAT Bund/TdL / I. Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst
    0
  • Anlage 1a zum BAT Bund/TdL / Vergütungsgruppe V a
    0
  • Aufenthaltsgesetz / §§ 3 - 12a Abschnitt 1 Allgemeines
    0
  • Ausbildungsintegrierter dualer Studiengang – TVSöD / 2.7.1.1 Entgelt während des Ausbildungsteils
    0
  • Besoldungsgesetz Rheinland-Pfalz / Besoldungsgruppe C 1 (kw)
    0
  • Besoldungsgesetz Sachsen [bis 31.12.2023] / Besoldungsgruppe B 8
    0
  • Geringfügigkeits-Richtlinien (GeringfügRL) / Beispiel 13
    0
  • Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG § 6 BPersVG (und e ... / 1.2 Dienststellenbegriffe
    0
  • Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG §§ 72-75 BPersVG ( ... / 3.14.2.1 Vorsitz
    0
  • Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG § 77 BPersVG (und ... / 3.12.2 Frist
    0
  • II. Beginn des Arbeitsverhältnisses – Anmeldung / 5.5 Ein-Euro-Jobs (§ 16 Abs. 3 SGB II)
    0
  • Jansen, SGB VI § 163 Sonderregelung für beitragspflichti ... / 2.5 Arbeitnehmer in Altersteilzeitarbeit
    0
  • Jansen, SGB VI § 168 Beitragstragung bei Beschäftigten / 2.14 Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben (Abs. 3)
    0
  • Jansen, SGB VI § 85 Entgeltpunkte für ständige Arbeiten ... / 2.1 Entgeltpunkte für ständige Arbeiten unter Tage (Leistungszuschlag)
    0
  • Kommentierung zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) / 12.2.3 Nichtgewährung bei berufs- oder tätigkeitsbedingten Erschwernissen (Absatz 1 Satz 2)
    0
  • Kommunalverfassung Brandenburg [bis 08.06.2024] / §§ 1 - 4 Abschnitt 1 Grundlagen
    0
  • Landkreisordnung Rheinland-Pfalz / §§ 73 - 75 6. Kapitel Übergangs- und Schlußbestimmungen
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe TVöD Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Haufe Shop: Haufe TVöD Office Professional
Haufe TVöD Office Professional
Bild: Haufe Shop

Gestalten Sie mit Haufe TVöD Office Professional Ihre TVöD-Personalarbeit noch effizienter. Mit der meistgenutzten Fachdatenbank für das Personalwesen im öffentlichen Dienst profitieren Sie von einer ausführlichen TVöD-Kommentierung sowie Kommentaren und Beiträgen rund um allgemeines Arbeitsrecht, SGB, Personalvertretungsrecht, Gehaltsabrechnung und Zusatzversorgung.


Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) (Krankenhaus)
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) (Krankenhaus)

§§ 1 - 5 Abschnitt I Allgemeine Vorschriften § 1 Geltungsbereich  zu § 1 Abs.1 Geltungsbereich des TVÖD-K betrieblicher Geltungsbereich HeimeAllgemein zur Geltung eines Tarifvertrags zu § 1 Abs.2 ...

4 Wochen testen


Newsletter Arbeitsschutz
Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren