A. Angestellte im Lochkartenwesen

-gestrichen-

B. Angestellte in der Datenverarbeitung (DV)

Allgemeine Vorbemerkungen

(1) Unter diesen Abschnitt fallen Angestellte als Leiter von DV-Gruppen, in der DV-Organisation, in der Anwendungsprogrammierung, in der DV-Systemtechnik, in der Datenerfassung, in der Produktionssteuerung und in der Maschinenbedienung ohne Rücksicht auf ihre organisatorische Eingliederung.

(2) DV-Anlagen im Sinne dieses Abschnitts sind Maschinen, bei denen alle nachfolgend aufgeführten Merkmale vorhanden sind:

a) Zentraleinheit (DIN 44 300 Nr. 109),

b) Eingabegerät (DIN 44 300 Nr. 133), Ausgabegerät (DIN 44 300 Nr. 135) und peripherer Speicher (DIN 44 300 Nr. 113) oder entsprechende beeinflußbare Funktionen,

c) Betriebssystem (DIN 44 300 Nr. 59) und

d) vom Programm (DIN 44 300 Nr. 40) her auswechselbarer Speicherinhalt.

(3) Ist für eine Tätigkeit in der Datenverarbeitung eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (Protokollnotiz Nr. 1 zum Teil I) erforderlich, gelten die Tätigkeitsmerkmale für Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung der Vergütungsgruppen II a bis I.

(4) Die in diesem Abschnitt in Bezug genommenen Begriffsbestimmungen der DIN 44 300 sind im Anhang 1 wiedergegeben. Der Anhang 1 ist Bestandteil dieses Abschnitts.

(5) Soweit in Protokollnotizen eine DV-Aus- oder -Fortbildung entsprechend den Rahmenlinien für die DV-Aus- und -Fortbildung in der öffentlichen Verwaltung (BAnz. Nr. 95 a vom 22. Mai 1981) gefordert wird, gelten neben diesen bei DV-Aus- oder -Fortbildungen nach den Rahmenrichtlinien für die Aus- und Fortbildung im Bereich der Informationstechnik (IT) in der öffentlichen Verwaltung (IT-Aus- und Fortbildungsrichtlinien, BAnz. Nr. 107 vom 14. Juni 1991) die Module der Wissens-/Themenbereiche, die sich aus dem Anhang 2 ergeben. Der Anhang 2 ist Bestandteil dieses Abschnitts.

I. Angestellte als Leiter von DV-Gruppen

Vorbemerkungen

(1) DV-Gruppen haben die folgenden Aufgaben:

a) Entwicklung neuer DV-Verfahren oder wesentliche Änderung bzw. Ergänzung bestehender DV-Verfahren einschließlich jeweils der Einführung,

b) Übernahme von DV-Verfahren einschließlich Einführung oder

c) Pflege eingeführter DV-Verfahren.

Sie befassen sich

a) nur mit DV-Organisation oder nur mit Anwendungsprogrammierung oder

b) mit DV-Organisation und Anwendungsprogrammierung.

(2) Leiter von DV-Gruppen haben neben den allgemeinen Führungsaufgaben – insbesondere Personaleinsatz, Überwachung der Arbeit, Anordnungen in Sonderfällen – und der Aufsicht z.B. folgende besondere Aufgaben:

a) In der DV-Organisation:

aa) Entgegennahme und Besprechung von Aufträgen der Fachbereiche bzw. der Anwender,

bb) Entwicklung einer Gesamtvorstellung zur Erledigung eines Auftrags,

cc) Formulierung von Arbeitsaufträgen und Verteilung an die Angestellten in der DV-Organisation, Koordinierung der Arbeiten einschließlich Terminüberwachung,

dd) Anleitung und Beratung der Angestellten in der DV-Organisation,

ee) Zusammenstellen, Prüfen und Beurteilen der Ergebnisse,

ff) Besprechung der erarbeiteten Verfahrensvorschläge mit der Anwendungsprogrammierung und ggf. mit der DV-Systemtechnik,

gg) Beobachtung und Auswahl geeigneter DV-Verfahren für eine Übernahme,

hh) Prüfung der organisatorischen Voraussetzungen für die Übernahme und Einführung von DV-Verfahren,

ii) Prüfung der Dokumentation – einschließlich der Anwender- bzw. Benutzerhandbücher –, insbesondere des Ablaufs des maschinellen Verfahrens und der Programmiervorgaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit,

jj) Überwachung der Einführung entwickelter oder übernommener DV-Verfahren einschließlich der Funktionstests.

b) In der Anwendungsprogrammierung:

aa) Entgegennahme und Besprechung von Programmieraufträgen,

bb) Prüfung der organisatorischen Vorgaben aus programmiertechnischer Sicht, ggf. Ergänzung und Änderung der Vorgaben im Einvernehmen mit der DV-Organisation,

cc) Entwurf einer Konzeption für jedes Programm einschließlich Festlegung der Programmbausteine,

dd) Verteilung der Arbeitsaufträge an die Angestellten in der Anwendungsprogrammierung und Koordinierung der Programmierarbeiten innerhalb der DV-Gruppe einschließlich Terminüberwachung,

ee) Anleitung und Beratung der Angestellten in der Anwendungsprogrammierung,

ff) Prüfung der Programmdokumentation und der Dokumentation für das Rechenzentrum auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

(3) Leiter von DV-Gruppen im Sinne dieses Unterabschnitts sind nur Angestellte, die auch in der DV-Organisation oder in der Anwendungsprogrammierung tätig sind, z.B. mit folgenden Aufgaben:

a) Zusammenstellen von Arbeitsergebnissen von Angestellten in der DV-Organisation,

b) Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen (z.B. betriebswirtschaftliche Investitionsrechnungen, Nutzen-Kosten-Untersuchungen),

c) Verknüpfungen der in der DV-Gruppe angefertigten Programme,

d) Prüfung verknüpfter Programme auf Funktionsfähigkeit.

e) Der Anteil dieser Aufgaben darf 10 % der gesamten Tätigkeit nicht unterschreiten.

Vergütungsgruppe II a

Angestellte, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiter einer DV-Gruppe bestellt sind und sich durch die Zahl der durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellten Angestellten in der DV-Organisation oder in der Anwen...

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