Kurzbeschreibung
Vermieter und Mieter fertigen anlässlich der Wohnungsübergabe zu Beginn bzw. Ende des Mietverhältnisses ein Übergabeprotokoll.
Vorbemerkung
Stellt der Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses Schäden an der Mietsache fest und ist es streitig, ob die Mietsache bereits bei Vertragsbeginn beschädigt war, ist der Vermieter dafür beweispflichtig, dass zu Beginn des Mietverhältnisses keine Schäden vorhanden waren. Der Vermieter muss den Zustand der Mietsache zu Beginn und Ende der Mietzeit genau beschreiben können und darlegen, welche Mängel eingetreten sind.
Um dieser Nachweispflicht nachkommen zu können, sollte zu Mietbeginn unbedingt in einem gemeinsamen Termin mit dem Mieter eine Besichtigung stattfinden, anlässlich derer ein Übergabeprotokoll angefertigt wird. Dieses sollte sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter unterzeichnet werden, wobei der Mieter hierzu nicht verpflichtet ist. Verweigert der Mieter die Unterschrift, sollte der Vermieter einen Zeugen hinzuziehen.
Bei Rückgabe der Mietsache sollte selbstverständlich wiederum ein Übergabeprotokoll angefertigt werden. Auch bei der Rückgabe der Mietsache ist der Mieter nicht verpflichtet, das Protokoll zu unterzeichnen (in jedem Fall ist an Zeugen zu denken und eine Foto-Dokumentation anzufertigen!).
Wird das Übergabeprotokoll vom Mieter gegengezeichnet, kann er nicht mehr bestreiten, dass die Mietsache zum Ende des Mietverhältnisses mangelhaft war. Liegt am Ende des Mietverhältnisses ein Mangel vor, der im Übergabeprotokoll zu Beginn des Mietverhältnisses nicht dokumentiert ist, trägt der Mieter die Beweislast dafür, dass dieser Mangel bereits zu Beginn des Mietverhältnisses vorgelegen hat.
Wohnungsübergabeprotokoll
Vermieter: |
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Mieter: |
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Mietobjekt: |
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1. Zustand der Mietsache
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Die Mietsache befindet sich insgesamt in ordnungs- und vertragsgemäßem Zustand |
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Folgende Schäden/Mängel in oder an der Mietsache wurden festgestellt: |
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Diese Schäden/Mängel werden durch den Vermieter bis spätestens ________ beseitigt. |
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Diese Schäden/Mängel werden durch den Mieter bis spätestens _____________ beseitigt. |
2. Zählerstände am ________
Strom |
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Zähler-Nr.: |
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Zählerstand: |
______________ |
Gas |
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Zähler-Nr.: |
______________ |
Zählerstand: |
______________ |
Wasser |
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Zähler-Nr.: |
______________ |
Zählerstand: |
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3. Schlüssel zur Mietsache
Folgende Schlüssel werden ausgehändigt:
___ Hausschlüssel, ___ Wohnungsschlüssel, ___ Kellerschlüssel, ___ Speicherschlüssel, ___ Briefkastenschlüssel, ___ Garagenschlüssel, ___________, ___________
4. Sonstiges
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(Ort, Datum) |
(Ort, Datum) |
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(Unterschrift des Vermieters) |
(Unterschrift des Mieters) |
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