BMF, Schreiben v. 4.8.2006, IV C 1 - S 2056 - 3/06, BStBl I 2006, 490
1 Anlage
Durch das Steueränderungsgesetz 2007 vom 19.7.2006 (BGBl 2006 I S. 1652) ist der Sparer-Freibetrag nach § 20 Abs. 4 EStG von 1.370 EUR bzw. 2.740 EUR (bei Zusammenveranlagung) mit Wirkung vom 1.1.2007 auf 750 EUR bzw. 1.500 EUR (bei Zusammenveranlagung) abgesenkt worden. Unter Berücksichtigung des (unveränderten) Werbungskosten-Pauschbetrages bei den Einkünften aus Kapitalvermögen können deshalb ab dem 1.1.2007 nur noch höchstens 801 EUR bzw. 1.602 EUR (bei Zusammenveranlagung) vom Kapitalertragsteuerabzug/Zinsabschlag freigestellt werden.
Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder übersende ich das abgestimmte Muster des Freistellungsauftrages für Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2006 zufließen.
Der amtlich vorgeschriebene Vordruck darf von dem Muster nach Inhalt und Reihenfolge nicht abweichen. Der Freistellungsauftrag kann maschinell lesbar gestaltet werden. Dem Kunden kann eine Durchschrift oder Zweitschrift zur Verfügung gestellt werden.
Ist ein Freistellungsauftrag vor dem 1.1.2007 unter Beachtung des § 20 Abs. 4 EStG in der bis dahin geltenden Fassung erteilt worden, darf der Freistellungsbetrag für Erträge, die nach dem 31.12.2006 zufließen, nach § 52 Abs. 55f EStG nur zu 56,37 % berücksichtigt werden. Bei der prozentualen Kürzung auf 56,37 % des Volumens des erteilten Freistellungsauftrags ist es nicht zu beanstanden, wenn die Glättung auf den nächst höheren Euro-Betrag vorgenommen wird.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Anlage
Muster
– Freistellungsauftrag für Kapitalerträge –
(Gilt nicht für Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung)
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| (Name, abweichender Geburtsname, Vorname, |
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(Straße, Hausnummer) |
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