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DBA-Schweiz, Berechnung der 60-Tages-Grenze bei unterjährigem Arbeitgeberwechsel

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BMF, Schreiben v. 18.12.2014, IV B 2 - S 1301-CHE/07/10015-02

1 Anlage

Im Hinblick auf die für die Grenzgängerbesteuerung maßgebliche Berechnung der sog. 60-Tages-Grenze bei unterjährigem Arbeitgeberwechsel wurde mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft am 28.11.2014 die als Anlage beigefügte Verständigungsvereinbarung zu Artikel 15a DBA-Schweiz getroffen.

Sie weicht nur geringfügig von dem im schriftlichen Verfahren abgestimmten Entwurf ab. So ist ein weiterer Beispielsfall (Fall c) eingefügt, der die Neuerung im Vergleich zur bisherigen Lage deutlich erkennbar machen soll. Die Vereinbarung soll Anwendung finden für Sachverhalte ab dem 1.1.2015.

Inhaltlich wird bei der Berechnung der 60-Tages-Grenze bei unterjährigem Arbeitgeberwechsel nunmehr auf die arbeitnehmerbezogene Sichtweise abgestellt, was die in der Verständigungsvereinbarung angegebenen

Änderungen im Einführungsschreiben zur Neuregelung der Grenzgängerbesteuerung bedingt. Das bedeutet konkret, dass die maximal unschädliche Anzahl an Nichtrückkehrtagen nicht mehr für jedes Arbeitsverhältnis gesondert ermittelt wird (frühere arbeitgeberbezogene Sichtweise), sondern alle Nichtrückkehrtage innerhalb eines Kalenderjahres zusammenzurechnen sind.

Eine Anpassung der Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft wird im Hinblick auf das BFH-Verfahren BFH I R 79/13 geprüft.

Anlage

Verständigungsvereinbarung zu Artikel 15a Absatz 2 des Abkommens
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern
vom Einkommen und vom Vermögen (DBA)

Gestützt auf Artikel 26 Absatz 3 und Artikel 15a Absatz 4 DBA haben die zuständigen Behörden der Bundesr...

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