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Steuerliche Behandlung von Zahlungen des Insolvenzverwalters an die Bundesagentur für Arbeit aufgrund des gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 115 SGB X

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OFD Chemnitz, Verfügung v. 05.05.2008, S2342-104/3-St22

Es wurde die Frage aufgeworfen, wie Zahlungen eines Insolvenzverwalters an die Bundesagentur für Arbeit aufgrund des gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 115 SGB X (Übergang von Ansprüchen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf den Leistungsträger der Sozialleistungen) steuerlich zu beurteilen sind.

Die Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben entschieden, dass entsprechend der Regelung in R 3.2 Abs. 1 Satz 2 LStR 2008 die Zahlungen des Insolvenzverwalters an die Bundesagentur für Arbeit nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei bleiben, soweit sie aufgrund des gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 115 SGB X geleistet werden und über das Vermögen des (früheren) Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

Steuerpflichtiger Arbeitslohn liegt nur in Höhe der Differenz zwischen dem Arbeitslohnanspruch und den an die Bundesagentur für Arbeit geleisteten Rückzahlungen des vom Arbeitnehmer bezogenen Arbeitslosengeldes vor.

Normenkette

EStG § 3 Nr. 2,

LStR 2008 R 3.2,

SGB X § 115 i. V. m.

SGB III § 143 Abs. 3

SGB III § 143a Abs. 4

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      (1) 1Steuerfrei sind das Arbeitslosengeld und das Teilarbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). 2Etwaige spätere Zahlungen des Arbeitgebers an die Agentur für Arbeit auf Grund des gesetzlichen Forderungsübergangs (§ 115 SGB X) sind ...

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